Diese Corona-Regeln gelten für Kitas und Schulen in Baden-Württemberg

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Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hat Konzepte für die geplante Öffnung von Kitas und Grundschulen ab dem 29. Juni vorgelegt.

Wegen des Coronavirus gelten weiter besondere Bedingungen, wie Eisenmann am Dienstag in Stuttgart erklärte. Lehrer und Erzieher sollen regelmäßig auf das Virus getestet werden. Das Abstandsgebot wird dann fallen. Kinder aus einer Gruppe sollen sich aber in Kitas und auch in den Schulen nicht mit Kindern aus anderen Gruppen durchmischen. In Kitas können befristet Kräfte eingesetzt werden, die eigentlich nicht die nötige Ausbildung haben.

In Grundschulen soll der tägliche Unterricht zeitlich versetzt für die verschiedenen Klassen beginnen. Schwerpunkte des Unterrichts sollen Mathe, Deutsch und Sachkunde sein. Es gilt aber keine Schulpflicht: Kinder, die etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule kommen möchten, sollen weiter zu Hause unterrichtet werden.

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Dafür eingesetzt werden sollen Lehrer, die zu Risikogruppen gehören und nicht in die Schulen können. Lehrer müssen ab dem 29. Juni ein ärztliches Attest vorlegen, um sich wegen Vorerkrankungen vom Präsenzunterricht an den Schulen befreien zu lassen.