Diese Eröffnung erwartet uns in Karlsruhe – Gab es vorher nicht!

Symbolbild Foto: Fabian Geier

Karlsruhe-Insider: Im Frühjahr werden Polizeipräsidium, Stadt und Staatsanwaltschaft in Karlsruhe ein „Haus des Jugendrechts“ eröffnen.

Im Haus des Jugendrechts werden Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter des Polizeipräsidiums Karlsruhe unter staatsanwaltschaftlicher Leitung sowie der sozialpädagogische Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Karlsruhe untergebracht sein und zusammenarbeiten.

Die Projektarbeiten der Kooperationspartner für ein Haus des Jugendrechts in Karlsruhe wurden auf Initiative des Polizeipräsidiums Karlsruhe unter der Leitung von Polizeipräsidentin Caren Denner im Jahr 2019 aufgenommen. Nachdem das Land Baden-Württemberg im August 2020 den Mietvertrag für die zukünftigen Räumlichkeiten in der Blücherstraße 20 unterschrieben hatte, begannen im September die notwendigen Umbauarbeiten. Mit einer Inbetriebnahme ist im Frühjahr 2021 zu rechnen.

Aufgrund der sehr guten Erfahrungen aus dem Betrieb der bereits bestehenden Häuser des Jugendrechts in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern sollen nun durch die Schaffung des Hauses des Jugendrechts auch in Karlsruhe ein noch besser aufeinander abgestimmtes Jugendstrafverfahren und eine verbesserte Präventionsarbeit ermöglicht werden. Ein zentrales Anliegen ist hierbei die Optimierung der Verfahrensabläufe, um effektiver und schneller aber auch individueller auf jugendliche Straftäter/-innen einwirken zu können, damit sie im Idealfall künftig keine weiteren Straftaten mehr begehen.

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Neben der Strafverfolgung werden pädagogische Angebote und präventive Arbeit im Haus des Jugendrechts zusammengeführt, was dem im Jugendstrafverfahren vorrangig verankerten Erziehungsgedanken entspricht. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit soll in der fallbezogenen Prävention und der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Diensten, vor allem mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen liegen.

Bisher gibt es in Baden-Württemberg sechs solcher Häuser an den Standorten
Stuttgart, Pforzheim, Mannheim, Heilbronn, Offenburg und Ulm.

Die Jugendsachbearbeitenden der Polizei im Haus des Jugendrechts Karlsruhe werden im Stadt- und südlichen Landkreis Karlsruhe zuständig für bestimmte Straftaten sein, die von Jugendlichen unter 18 Jahren verübt werden.

Darüber hinaus wird im Haus des Jugendrechts in Karlsruhe auch die Bearbeitung von Delikten zentralisiert, die Heranwachsende im Alter von 18 – 20 Jahren begangen haben, wenn diese als sogenannte Intensivtäter eingestuft sind und im Stadtgebiet wohnen.