Doppelbesteuerung droht für Millionen Rentner in Deutschland

Ein 200- und ein 500-Euro-Geldschein werden in die Kamera gehalten. Im Hintergrund befindet sich an einem Gebäude ein weißes Schild mit der Aufschrift "Finanzamt". Die darunter befindliche Schrift ist nicht zu erkennen, da sie verschwommen ist.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Wenn Rentner in Deutschland nicht aufpassen, droht ihnen eine fiese Doppelbesteuerung. Ein Zustand, den viele als ungerecht empfinden. Doch jetzt scheint sich etwas zu bewegen.

Immer wieder droht bei Rentnern eine Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass sie auf ihre Rente zweimal Steuern zahlen müssen: einmal während des Arbeitslebens auf ihre eingezahlten Beiträge und später noch einmal auf die ausgezahlte Rente.

Die schleichende Falle: So einfach belastet man Rentner gleich doppelt

Dass es absolut problematisch ist, wenn Rentnern eine Doppelbesteuerung droht, leuchtet ein. Denn es sollte natürlich nur das besteuert werden, was vorher noch nicht versteuert wurde. Früher galt noch das Ertragsanteilsverfahren: Damals musste man nur einen Teil der Rente versteuern. Doch seit 2005 greift schrittweise die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Seitdem muss man Renteneinkünfte voll besteuern, während die Beiträge während der Erwerbszeit steuerlich absetzbar sind. So weit ist das noch in Ordnung. Doch es gibt einen fiesen Haken: Denn wer bereits vor der Reform jahrelang Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt hat, kann in eine Doppelbesteuerung rutschen. Somit droht Rentnern also eine Doppelbesteuerung, wenn sie schon vor 2005 auf ihr Einkommen Steuern gezahlt haben.

Das Problem betrifft vor allem bestimmte Personengruppen. Dazu gehören Rentner mit einem kurzen Rentenbezug seit 2005, Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschüsse, ledige Senioren ohne Hinterbliebenenrente sowie allgemein Männer, deren statistische Lebenserwartung tendenziell niedriger ist. Diesen Gruppen droht, wenn sie einmal Rentner sind, die Doppelbesteuerung besonders akut. Seit 2023 gibt es jedoch erste positive Veränderungen. Rentenbeiträge sind nun zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Rentner ihre Rentenbeiträge in voller Höhe von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können, was die Steuerlast während ihrer Erwerbsjahre verringert.

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Erste Schritte – dennoch ist das Problem nicht vollständig gelöst

Zudem wurde der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner verringert. Statt wie ursprünglich geplant jährlich um zwei Prozent zu steigen, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil nur noch um ein halbes Prozent. Dies hat zur Folge, dass die volle Besteuerung der Renten nun erst ab 2058 statt bereits 2040 greift.

Diese Änderungen bringen eine spürbare Entlastung für Rentner, wenn ihnen eine Doppelbesteuerung droht. Ob sie das Problem so endgültig lösen können, bleibt jedoch fraglich. Der Bund der Steuerzahler fordert weiterhin eine rückwirkende Entlastung ab 2015 und eine weitergehende Reform. Für viele bleibt die Doppelbesteuerung ein ungelöstes Problem – auch wenn die Politik langsam in die richtige Richtung geht. Doch das ist längst nicht alles: Immer mehr Rentner müssen Vollzeit arbeiten gehen.