
Millionen Menschen in Deutschland können sich freuen, denn ihnen winkt bald das Weihnachtsgeld. Viele erhalten es mit dem Geld im November und können sich so über ein doppeltes Gehalt freuen.
Nicht mehr lange und das Weihnachtsfest steht vor der Tür! Dies bedeutet für Millionen von Angestellten auch, dass das alljährliche Weihnachtsgeld winkt. Viele von ihnen können damit im November mit einem doppelten Gehalt rechnen.
Sonderzahlungen nicht verpflichtend, aber möglich: Millionen Menschen freuen sich auf mehr Geld
Wer in einem kleinen Familienbetrieb arbeitet oder bei einer Einzelperson, kennt es vielleicht. Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Sonderzahlung zu Weihnachten. Damit ist diese nicht verpflichtend und auch ein rechtlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Es gibt jedoch genug Arbeiter in Deutschland, die zum Beispiel nach einem Tarifvertrag angestellt sind, in dem geregelt wird, dass den Angestellten zu Weihnachten und zur Urlaubszeit ein Bonus zusteht. Viele Firmen regeln dies in Form eines 13. Gehalts. Einen Teil davon gibt es im Sommer zur Urlaubszeit, den anderen als Weihnachtsgeld zur Winterzeit.
Weihnachtsgeld winkt für Millionen: Das steht einer bestimmten Berufsgruppe zu
Es gibt jedoch auch eine besondere Berufsgruppe, die sich jetzt auf Weihnachtsgeld in Form eines doppelten Gehaltes freuen darf. Beschäftigte des Bundes und der Länder und Kommunen haben laut ihrem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst einen Anspruch auf die sogenannte Jahressonderzahlung. Dazu müssen sie jedoch in der Regel eine Bedingung erfüllen: Zum 1. Dezember muss ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst bestehen. Dabei ist es nicht wichtig, ob man zu der Zeit auch wirklich arbeitet. Gilt das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. Dezember als beendet, gibt es den Anspruch auf diese Sonderzahlung nicht.
Wie hoch die Jahressonderzahlung ausfällt, hängt zum einen davon ab, ob man für den Bund oder für Land und Kommune arbeitet. Und zum anderen davon, in welcher Entgeltgruppe man sich befindet. Wer zum Beispiel Beamter auf Bundesebene ist und nach den Entgeltgruppen 1 bis 8 entlohnt wird, bekommt als Sonderzahlung 90 Prozent des monatlichen Gehalts und erhält damit fast ein doppeltes Gehalt. In den anderen Gruppen gibt es weniger, aber auf Bundesebene gibt es für die Entgeltgruppen 9a bis 12 noch 80 Prozent und für die Gruppen 13 bis 15 noch 60 Prozent. Auf Länderebene gibt es mit 84,51, 70,28 bzw. 51,78 Prozent etwas weniger.
(Quellen: Tarifverträge im öffentlichen Dienst, ver.di)














