Drastische Änderungen ab 2023: Maskenpflicht und Führerschein Austausch

Auf dem Bild zu sehen sind jede Menge Menschen, die sich offenbar auf einer Einkaufsmeile aufhalten. Dazu tragen sie Masken, um sich vor der Ansteckung mit einem Virus zu schützen.
Symbolbild © istockphoto/Powerofflowers

Bald beginnt ein neues Jahr. Und mit dem Jahreswechsel stehen wieder mal einige Änderungen an. Vor allem Autofahrer sind betroffen.

Für Autofahrer gibt es im Jahr 2023 einige Neuerungen. Jeder, der einen Führerschein besitzt, ist teilweise betroffen. Auch ohne einiges Auto.

Führerschein muss getauscht werden

Dies ist eine der größten Neuerungen für 2023. Viele Autofahrer müssen ihre alte Fahrerlaubnis umtauschen. Denn noch sind viele „graue Lappen“, weiße Plastikkarten oder Führerscheine auf rosa Pappe im Umlauf. Dies ändert sich jedoch in den nächsten Jahren. Führerscheine werden künftig allgemein fälschungssicher und in einer Datenbank erfasst. Dies beschloss die Europäische Union.

Deshalb müssen sämtliche Autofahrer in Deutschland bis zum 19. Januar 2023 auf den neuen Führerschein im Kartenformat umsteigen. Dabei entscheiden das Geburtsjahr und der Zeitpunkt der Führerscheinausstellung, ob ein Umtausch bereits nötig ist.

Diese Jahrgänge müssen ihren Führerschein bald umtauschen

vor 1953 (unabhängig vom Ausstellungsjahr): 19. Januar 2033
1953 bis 1958: abgelaufen im Juli 2022
1959 bis 1964: 19. Januar 2023
1965 bis 1970: 19. Januar 2024
1971 oder später: 19. Januar 2025

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Andere Personen, die ihren Führerschein vor dem 18. Januar 2013 erlangt haben, müssen den Führerschein ab 2026 umtauschen. Das Ausstellungsdatum des Führerscheins befindet sich bei dem Kartenformat auf der Vorderseite unter dem Punkt 4a. Autofahrer sollten einen Blick darauf werfen.

Maskenpflicht gilt auch für Autofahrer

Eigentlich gilt diese schon seit dem 1. Januar 2022. Seitdem ist es nämlich Pflicht, eine Maske im Verbandskasten mitzuführen. Vorgeschrieben sind zwei Mund-Nase-Bedeckungen. Diese gehören seitdem zur vorgeschriebenen Ausstattung des Erste-Hilfe-Kastens im Pkw.

Es gab jedoch eine Übergangsregelung. Diese läuft nun ab. Wer diese Vorgabe also noch nicht umgesetzt hat, sollte dies tun. Bis zum 31. Januar 2023 ist noch Zeit, den Verbandskasten nachzurüsten. Erst ab dann ist das Fehlen der Masken mit einem unvollständigen Verbandskasten gleichgestellt. Wer dann immer noch keine Mund-Nase-Bedeckungen mitführt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut ADAC beträgt dieses bis zu 10 Euro.