Durchgesetzt: Neue Regel kommt ab Juli für Millionen Haushalte

Es handelt sich um eine hübsch eingerichtete, moderne und stilvolle Wohnung, die mit Waschmaschine, Trockner sowie hochwertigen Hightech-Geräten ausgestattet ist. Sie ist bestens ausgestattet und wird wahrscheinlich eine hohe Miete kosten. Der Haushalt sieht sauber und aufgeräumt aus.
Symbolbild © istockphotos/alabn

Zugegeben, dank der deutschen Bürokratie ist es für Millionen Haushalte nicht einfach, den Überblick zu behalten. Nun tritt eine neue Regel mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Viele Haushaltsgeräte gehören zur grundlegenden Ausstattung der Bürger und sind mit einer neuen Regel für Millionen Haushalte verbunden. Die wenigsten wissen überhaupt etwas davon.

Ab Juli: Neue Regel für Millionen Haushalte – „Viele sind völlig ahnungslos.“

Seit Juni dieses Jahres gibt es bereits eine Kennzeichnungspflicht für verschiedene Produkte. Dazu gehört unter anderem ein sehr wichtiges und beliebtes Haushaltsgerät: der Wäschetrockner. Damit einher geht eine neue Pflicht, die jetzt mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Die Haushaltsgeräte sind mit einem bestimmten Energieverbrauch und einem ökologischen Fußabdruck verbunden. Genau dieser muss fachgerecht festgehalten werden. Mithilfe einer einfachen Kennzeichnung soll sich für die Bürger nachvollziehbar machen lassen, wie viel ein Gerät verbraucht.

Haushaltsgeräte sind betroffen – Regel gilt ab sofort

Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft die in den Haushalten stehenden Geräte. Die meisten kennen die Aufkleber mit den Energieeffizienzklassen, die schon an vielen Haushaltsgeräten kleben. Diese sind nach dem Buchstabensystem von A bis D eingeteilt. Außerdem sind sie mit zusätzlichen Pluszeichen versehen. Die Skalen geben den Kunden wiederum eine Orientierung darüber, wie viel ein Gerät verbraucht und wie umweltfreundlich es während des Betriebs ist. Mit anderen Worten: Eine Waschmaschine oder ein Trockner der Klasse A+++ hatte bisher den geringsten Energieverbrauch und damit auch die niedrigsten Nebenkosten.

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Seit dem 1. Juli 2025 ist die neue Kennzeichnungspflicht für Haushalte in Kraft getreten. Betroffen sind die in unseren Haushalten üblichen Wäschetrockner. Das sind demnach Trockner, die mit Strom oder Gas betrieben werden. Sie erhalten neue Energielabels, die man beim Kauf immer prüfen sollte. Die Einteilung in Energieeffizienzklassen mit dem Farbschema-System zur besseren Orientierung bleibt gleich. Außerdem kann man auf der Kennzeichnung die Kapazität der Eco-Programme sowie den durchschnittlichen Energieverbrauch pro 100 Trocknungszyklen auf einen Blick erkennen.