Durchgesickert: Bürgergeld-Empfängern droht Kürzung – “Hälfte weg”

Eine Frau hält in ihren Händen ein Portemonnaie mit vielen Geldscheinen. Zu sehen sind mehrere 200-Euro-Scheine und dahinter einige grüne 100-Euro-Scheine.
Symbolbild © istockphoto/PicTour Studio

Bürgergeld-Empfängern soll bald eine erhebliche Kürzung drohen, wenn sie eine bestimmte Pflicht nicht erfüllen. Damit dürfte den Betroffenen über die Hälfte des Geldes fehlen. Die Hintergründe gibt es hier.

Jetzt ist absolute Vorsicht geboten, denn Bürgergeld-Empfängern soll bald eine erhebliche Kürzung drohen, wenn sie eine ganz bestimmte Aufgabe nicht erfüllen. Somit fehlt diesen Menschen über die Hälfe des Geldes monatlich. Das sind die Gründe.

Bürgergeld statt Hartz IV

Seit Januar 2023 gibt es kein Hartz IV mehr, sondern das sogenannte Bürgergeld. Die Politik hat die Leistungssätze angepasst und mehrere Sozialleistungen zusammengefasst. Wie auch sein Vorgänger schon steht das Bürgergeld in heftiger Kritik. Für die einen sind die Sätze immer noch zu niedrig. Andere kritisieren, dass das Bürgergeld Arbeitslosigkeit nur fördere, da mit so viel Geld kein Mensch mehr arbeiten gehen will. Die Strafen für Arbeitsverweigerer würden zudem viel zu gering ausfallen. Doch wie es nun aussieht, soll sich Letzteres bald gravierend ändern.

Bürgergeld-Empfängern droht empfindliche Kürzung

Wie auch unter Hartz IV gibt es beim Bürgergeld Sanktionen. Wer mehrfach eine zumutbare Arbeit ablehnt, büßt derzeit 30 Prozent seines Regelsatzes pro Monat ein. Jens Spahn jedoch fordert eine Sanktion von über 50 Prozent. Damit wolle er diejenigen finanziell treffen, die sich hartnäckig weigern, arbeiten zu gehen. Wer zwei- oder dreimal eine zumutbare Stelle ausschlägt, soll dies seiner Meinung nach auch finanziell spüren. Wer nicht arbeiten gehen kann, soll von dieser Maßnahme natürlich nicht betroffen sein.

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Doch nicht nur wer Arbeit verweigert, muss derzeit mit Sanktionen rechnen. Wer absichtlich auf einer Arbeitsstelle ein Verhalten an den Tag legt, das zu einer berechtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers führt, wird ebenfalls sanktioniert. Auch beim absichtlichen Schlechtreden während des Bewerbungsgespräches drohen finanzielle Konsequenzen. Bei Bürgergeld-Empfängern, die eine Maßnahme des Arbeitsamtes maßgeblich stören, immer wieder zu spät kommen oder diese von selbst abbrechen, gibt es ebenfalls eine drastische Kürzung. Laut Spahn würde eine Erhöhung der Sanktion dazu führen, dass mehr Menschen eine Arbeitsstelle annehmen. Schließlich gebe es in Deutschland genug freie qualifizierte Arbeit.