
Ab 2026 wird die Solarpflicht in einem Bundesland spürbar erweitert. Die Vorgaben werden strenger, um die Energiewende noch schneller voranzutreiben. Darauf sollten sich betroffene Hausbesitzer jetzt unbedingt gefasst machen.
Eine neue Pflicht ruft. Wer in diesem Bundesland bisher nicht handeln musste, wird es unter bestimmten Umständen spätestens im neuen Jahr tun müssen. Das ist der Grund.
Solarpflicht ab 2026: Jetzt ändern sich die Vorgaben
Spätestens bis 2045 sollen nicht-erneuerbare Energiequellen kein großes Thema mehr sein. Das Ziel lautet Klimaneutralität. Ob Deutschland die gesetzlich verankerte Pflicht erfüllen kann, ist noch unklar. Aber die Energiewende zeigt erste Erfolge. Im Jahr 2024 kam fast jeder siebte Strom aus Solaranlagen. Die Auswertung für 2025 steht aus, doch der Trend deutet bereits auf einen weiteren Rekord hin. Demnach ist der Gesamtanteil noch weiter gestiegen. Etwa 60 Prozent des gesamten Stromverbrauchs hatte Deutschland im vergangenen Jahr zudem schon erfolgreich über erneuerbare Energien gedeckt.
Photovoltaikanlagen tragen dazu bei. Eine bundesweite Solardachpflicht, die alle Hauseigentümer pauschal betrifft, existiert allerdings nicht. Vielmehr gibt es regionale Unterschiede. Schon ab 2026 müssen sich Bürger in einem Bundesland auf eine neue Pflicht gefasst machen. Dabei handelt es sich um die Fortsetzung einer schrittweisen Neuerung, die im kommenden Jahr auch für Bestandsgebäude greift und so zahlreiche Eigentümer zum Handeln verpflichtet.
Wer von der Neuregelung betroffen ist
Konkret sind Bestandsgebäude betroffen, deren Dächer saniert werden sollen. In Nordrhein-Westfalen gehören künftig Solarmodule aufs Dach. Für Neubauten gilt die Pflicht in NRW bereits. Mindestens ein Drittel der Dachfläche muss für eine PV-Anlage genutzt werden. Die 30-Prozent-Regelung gilt bald auch für bestehende Gebäude, wenn eine Dachsanierung ansteht.
Als Alternative zur PV-Anlage eignet sich eine Solarthermie-Anlage für Warmwasser und Heizung. Wer sich für diese Lösung entscheidet, erfüllt ebenfalls die in der Landesbauverordnung verankerte Pflicht. Außerdem gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle. Beträgt die Nutzfläche weniger als 50 Quadratmeter oder handelt es sich um einen Denkmalschutz, entfällt die Solarpflicht beispielsweise. Sofern eine technische Umsetzung der Vorgaben nicht möglich ist, ist man ebenfalls befreit.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Recht NRW)














