Edeka muss beliebtes Produkt aus allen Regalen verbannen und vernichten

Edeka Supermarkt Filiale.
Symbolbild © istockphoto/artorn

Karlsruhe Insider: Unzulässige Nachbildung der Saftflasche.

In Hamburg hat Edeka einen entscheidenden Prozess verloren. Dabei ging es um die Frage, ob die Saftflasche der Edeka-Eigenmarke Albi eine Nachbildung der Saftflasche von Granini sei. Hier entschieden die Richter, dass Edeka diese Flaschen nicht mehr als die Eigenmarke Albi verkaufen darf.

Somit gaben die Richter der Kläger von Granini recht. Nur Granini darf die durch Beulen eingedrückten Vertiefungen in ihren Granini-Produkten führen.

Nun muss Ali den gesamten Bestand an Albi-Saftflaschen vernichten.

Bereits seit Herbst des vergangenen Jahres loderte ein Streit zwischen Edeka und Eckes-Granini. Granini forderte eine Erhöhung des Preises für Saftflaschen der Marke Granini. Edeka wies die Preiserhöhung konsequent ab und nahm die Granini-Produkte vom Markt.

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Kurze Zeit später präsentierte Edeka mit seiner Eigenmarke Albi eine Saftflasche, welche genau die gleichen Einkerbungen hatten wie die Granini-Flaschen, nur dass diese erheblich unter dem Preis der Granini-Flaschen verkauft wurden.

Granini wehrte sich gegen diese Wettbewerbsverzerrung und ging vor Gericht.

Nun hat das Oberlandesgericht in Hamburg zugunsten von Eckes-Granini entschieden.