Eilentscheidung aus Karlsruhe
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben das soziale Netzwerk Facebook dazu verpflichtet, den Account der Partei „Der III. Weg“ noch vor der Europawahl wieder freizuschalten und ihr den Zugang zu der Plattform freizugeben.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass eine möglicherweise zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet sei. Daher musste die Abwägung zugunsten der antragstellenden Partei ausfallen.
Durch den Ausschluss von Facebook konnte die Partei ihre Botschaften nicht verbreiten, was in den Augen der Richter nicht zulässig sei.
Diese Partei hatte Hassreden gegen die CDU verlauten lassen, was die Betreiber des Netzwerkes zu dem Ausschluss verleiten lies.