
Kein Bonus vom Arbeitgeber, aber dennoch Hoffnung zur Weihnachtszeit: Ein Weihnachtsgeld für Bürgergeld-Empfänger macht möglich, was lange undenkbar war. Wir enthüllen, wer jetzt ganze 150 Euro bekommen kann.
Während viele im Advent mit Sonderzahlungen rechnen, gehen Millionen leer aus. Doch eine Initiative macht Hoffnung – und sorgt pünktlich zu Weihnachten für Überraschungen.
Kleine Summe – große Wirkung in der Weihnachtszeit
Wenn Lichterketten funkeln und die Innenstädte voll sind, wächst bei vielen die Vorfreude. Doch für Menschen mit wenig Geld ist die Weihnachtszeit oft vor allem eins: teuer. Geschenke, Essen, Heizkosten – alles steigt. Und genau hier beginnt eine stille Ungerechtigkeit, die seit Jahren kaum Beachtung findet. Denn seit 2005 gibt es für Menschen ohne reguläres Arbeitseinkommen kein Weihnachtsgeld mehr. Ein Umstand, der für viele Familien bittere Realität ist – rund 5,3 Millionen Menschen leben aktuell in Deutschland von Bürgergeld.
Während rund die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland im November ein zusätzliches Gehalt überwiesen bekommt, schauen Bürgergeld-Empfänger traditionell in die Röhre. Die durchschnittlichen Ausgaben für Weihnachtsgeschenke liegen laut Umfragen bei stolzen 263 Euro – für viele Leistungsbeziehende schlicht unerreichbar. Genau deshalb hat sich der Verein Sanktionsfrei e. V. etwas Besonderes einfallen lassen. Auch 2025 startet der Verein wieder seine mittlerweile feste Weihnachtsaktion. Verlost wird ein einmaliger Weihnachtsbonus von 150 Euro an Menschen im Bürgergeld-, Grundsicherungs- oder Asylbewerberleistungs-Bezug. Kein Gutschein, kein Sachgeschenk – echtes Geld. Und das ganz ohne bürokratische Hürden.
So läuft die Weihnachtslotterie ab
Die Anmeldung ist bewusst einfach gehalten. Noch bis zum 11. Dezember 2025 um 12 Uhr können sich Berechtigte online über die Plattform von Sanktionsfrei anmelden. Alter, Familienstand oder Haushaltsgröße spielen keine Rolle. Jedoch ist pro Haushalt lediglich eine Teilnahme erlaubt, damit möglichst viele profitieren. Direkt nach Anmeldeschluss werden die Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost. Und wichtig für alle, die jetzt nervös Richtung Jobcenter schielen: Der Bonus fällt unter den sogenannten Tafelparagrafen und gilt nicht als Einkommen. Er wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Sollte es dennoch Ärger geben, hilft der Verein mit Nachweisen und sogar rechtlicher Unterstützung weiter.
Was klein begann, ist inzwischen beachtlich gewachsen. 2021 startete die Aktion mit 15.000 Euro für 100 Menschen. 2024 waren es bereits 454 Empfänger. Für 2025 stellte der Verein zunächst 3.000 Euro Startkapital bereit. Inzwischen haben 268 Spender über 40.000 Euro gesammelt – Tendenz steigend.
(Quellen: Bürgergeld Deutschland, Sanktionsfrei e. V.)














