Im Dezember zahlt die Bundesregierung einmalig die Gasrechnung. Das müssen Sie tun, um den Bonus zu erhalten.
Der Preisanstieg ist im vollen Gange. Die Bürger ächzen unter der hohen Inflation. Deshalb möchte die Bundesregierung im Dezember die Kosten für Gas und Fernwärme übernehmen.
Bundesregierung übernimmt im Dezember Gaskosten
Einmalig bezahlt die Bundesregierung den Gasabschlag im Dezember. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Soforthilfe. Bis zur Gaspreisbremse müssen sich die Verbraucher noch bis zum Frühjahr gedulden. Doch wie gibt es die Erstattung für den Dezember?
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Jeder Bürger bezahlt einen Gasabschlag, wenn er Fernwärme oder Gas bezieht. Es handelt sich hierbei um die Ausgaben für den Verbrauch der Heizkosten. Der Jahresverbrauch wird durch die 12 Monate aufgeteilt. So zahlt jeder monatlich einen gleichbleibenden Preis für Gas. Im Dezember bleibt die Pflicht auf Zahlung des Abschlags aus. Dafür müssen viele Verbraucher noch nicht einmal etwas tun.
Keine Zahlung im Dezember notwendig
Haben Sie einen Vertrag mit einem Gasversorger, müssen Sie nichts weiter tun, um von diesem Bonus zu profitieren. Der Gasversorger wird im Dezember nichts abbuchen. Das setzt voraus, dass es zwischen dem Gasversorger und dem Kunden eine Lastschrift-Vereinbarung gibt.
Wer seine Gasrechnungen monatlich per Dauerauftrag überweist, sollte rechtzeitig aktiv werden. Die Dezember-Zahlung muss der Kunde selbst aussetzen. Zu einer Erstattung der zu viel bezahlten Kosten kommt es erst bei der Endabrechnung mit dem Energielieferanten.
Bonus für Mieter in Anspruch nehmen
Beziehen Sie im Rahmen eines Mietvertrags Gas und gab es vom Vermieter keine Erhöhung des Gasabschlags, kommt der Rückzahlung des Dezember-Abschlags erst im kommenden Jahr. Auch hier verrechnet der Vermieter den Bonus mit der Betriebskosten-Abrechnung des Jahres.
Wurde der Abschlag in den vergangenen neun Monaten noch bis zum 19. November erhöht, hat der Mieter das Recht, im Dezember den alten Abschlag zu bezahlen. Aber keine Sorge, wer zu viel bezahlt, erhält den Bonus pünktlich mit der Endkostenabrechnung zurück.
Pauschalbetrag für Fernwärme-Kunden
Für Fernwärme-Kunden gilt eine Sonderregelung. Sie bekommen einen pauschalen Betrag erstattet. Der Gas-Anbieter kann auf die Abbuchung verzichten oder den Pauschbetrag direkt an seine Kunden weitergeben. Das sollte noch bis Ende des Jahres passieren.