Einschränkung: Bundesland erlässt Wasser-Verbot für alle Bürger

Eine Frau gießt Blumen im Garten. Dazu hält sie einen orangefarbenen Gartenschlauch mit Sprühaufsatz in ihrer Hand. Sie verteilt das Wasser im bunten Garten über blühenden Pflanzen, Sträuchern und Blumen. Es ist ein warmer Tag.
Symbolbild © istockphoto/ZoiaKostina

Nun trifft das nächste Bundesland diese wichtige Entscheidung und erlässt ein Wasser-Verbot für alle Bürger. Dies soll vorerst bis Ende September 2025 Gültigkeit haben. Wer es missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Die derzeitige und prognostizierte Wetterlage lässt einfach keine andere Entscheidung zu. Während die ersten Regionen bereits ein Wasser-Verbot verhängt haben, erlässt nun ein komplettes Bundesland ein solches.

Erste Regionen haben es bereits vor Wochen getan – nun folgt ein ganzes Bundesland

Einige Regionen Deutschlands haben früh den Ernst der Lage erkannt und deshalb schon einmal vorsorglich reagiert. So verhängte beispielsweise Hannover ein Bewässerungsverbot für Gärten. Davon betroffen waren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die städtischen Parkanlagen. Ab einer Temperatur von 27 Grad durften keine Sprenkleranlagen und andere große Wasserverbraucher zwischen 11 und 17 Uhr mehr laufen. Das Verbot gilt vom 1.6. bis 30. September. Denn aufgrund der hohen Temperaturen und der Dürre könnte es schnell zur Wasserknappheit kommen. Nun zieht ein komplettes Bundesland nach, denn die Lage wird langsam kritisch.

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Bundesland erlässt Wasser-Verbot: In diesen Regionen greift das Verbot bereits

Mehrere Regionen in Sachsen-Anhalt haben nun ein Wasser-Verbot für alle Bürgerinnen und Bürger erklärt. Demnach dürfen sie kein Wasser aus Flüssen, Seen oder Brunnen entnehmen. Dies gilt für alle Oberflächengewässer sowie für große Pumpen zwischen 11 und 18 Uhr. Hierfür gibt es auch keine Ausnahme. Wer jedoch mit einer Gießkanne zum nächsten See läuft und sich Wasser mitnimmt, muss mit keiner Strafe rechnen. Dem Bundesland geht es um größere Entnahmen, wie sie zum Beispiel von Betrieben vorgenommen werden.

Das Verbot gilt für den Altmarkkreis Salzwedel, Dessau-Roßlau, das Jerichower Land, Mansfeld-Südharz und bald auch im Landkreis Stendal. Während in einigen Regionen in Sachsen-Anhalt bereits Verbote in Arbeit sind und entsprechend formuliert werden, setzt man in anderen Kreisen auf die Vernunft der Menschen. So soll es beispielsweise in Magdeburg kein Verbot geben. Vielmehr appelliert man an den gesunden Menschenverstand und hofft, dass sich die Bürger von alleine zurückhalten werden.