Einstweilige Verfügung! Streit zwischen Stadt Karlsruhe und dem KSC

Von Carsten Naber - Eigenes Werk

Karlsruhe: Der Karlsruher SC sah sich veranlasst, beim Landgericht Karlsruhe den Erlass von vier einstweiligen Verfügungen zu beantragen.

Mit diesen Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz soll verhindert werden, dass durch vertragswidriges Verhalten der Stadt Karlsruhe beim Stadion-Neubau Fakten geschaffen werden, die zu gravierenden Nachteilen sowohl für die Zuschauer und Kunden als auch für den KSC führen würden und unumkehrbar wären.

Im Einzelnen geht es um folgende Anträge:

Der KSC hat auf Grundlage der geschlossenen Verträge einen „umfassenden Informationsanspruch“ sowie einen Anspruch auf Übergabe von Terminplänen gegen die Stadt Karlsruhe. Auf dieser Basis verlangt der KSC die Herausgabe des sogenannten „Totalunternehmervertrags“, der zwischen der Stadt Karlsruhe und der ausführenden Baufirma geschlossen wurde, der Terminpläne mit der Baufirma und des eingereichten Bauantrags. Weiter wird die Herausgabe der Nachtragsunterlagen verlangt, die zur Prüfung der Nachtragsangebote des Totalunternehmers, die vom KSC bezahlt werden sollen, erforderlich sind. Diese Informationen sind für die Vertragsabwicklung essentiell, auch damit der KSC seinerseits seine vertraglichen Mitwirkungspflichten gegenüber der Stadt erfüllen kann. Trotz mehrfacher und seit Monaten geäußerter mündlicher und schriftlicher Bitten unter Fristsetzungen legt die Stadt Karlsruhe dem KSC wesentliche Vertragsdokumente nicht vor und ignoriert den vertraglich bestehenden Informationsanspruch des KSC.

Der KSC hat auf Grundlage des Pachtvertrages einen Rechtsanspruch, Sonderleistungen beim Stadion-Neubau planen und ausführen zu lassen, die der KSC dann selbst finanziert. Beispiele dafür sind die Festverkabelung der Kamerapositionen, die Erweiterung der sanitären Anlagen der Heimkabine oder die Klimatisierung des Fanshops und der Clubgaststätte. Im sogenannten Entwicklungsvertrag ist genau geregelt, wie bei der Umsetzung dieser Sonderleistungen vorzugehen ist. Den Abschluss der dazu notwendigen Ergänzungsvereinbarungen verhindert die Stadt Karlsruhe dadurch, dass sie diese von unzulässigen Bedingungen abhängig macht. Damit verhindert sie, dass notwendige Bauleistungen geplant und ausgeführt werden. Diese vertragswidrige Vorgehensweise muss der Stadt gerichtlich untersagt werden.

Der KSC hat mit der Stadt Karlsruhe in einer sogenannten Funktionalen Leistungsbeschreibung zum Pachtvertrag die wesentlichen technischen und funktionalen Merkmale für den Stadionneubau vereinbart. Unter anderem ist dort festgelegt, dass der Bühnenbereich des Business-Raums insbesondere bei größeren Veranstaltungen frei einsehbar sein muss. Die bisherige Planung wird dem nicht gerecht. Die Stadt Karlsruhe hat als Bauherrin einen Bauantrag eingereicht, in dem der gesamte Business-Bereich mit einem durchgängigen Raster von Betonstützen überzogen ist. Um die Nutzbarkeit des Business-Bereiches für Veranstaltungen sicherzustellen, muss die vorliegende Planung geändert werden.

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Nach den geschlossenen Verträgen hat der KSC die Planung für alle 21 Kioske in der neuen Stadionpromenade beizustellen. Diese Zuarbeit des KSC durch Vorlage eines Betriebskonzeptes für diese Gastronomie ist festgelegt und erforderlich. Nachdem die Stadt es zunächst versäumt hat, dieses Gastronomiekonzept rechtzeitig vom KSC abzufragen, weigert sie sich, das inzwischen vorliegende Konzept des KSC umzusetzen und macht dies von der Übernahme zusätzlicher Kosten abhängig, worauf nach den Verträgen kein Anspruch besteht. Es besteht somit die Gefahr, dass das Betriebskonzept des KSC nicht umgesetzt wird und damit eine angemessene gastronomische Versorgung von über 90 Prozent der Stadionbesucher nicht funktioniert.

„Der KSC bedauert es außerordentlich, dass der Verein aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens der Stadt Karlsruhe gezwungen ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sowohl seine vertraglichen Rechte durchzusetzen als auch um ein funktional taugliches und zeitgemäßes Stadion zu realisieren“, so das KSC-Präsidium um Ingo Wellenreuther, Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze sowie die Geschäftsführung der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH. „Im Übrigen sind wir aus rechtlichen Gründen gezwungen, um  vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht zu bitten, um uns nicht regresspflichtig zu machen und die Rechte der Mitglieder zu wahren. In den beiden bisher vor dem Landgericht Karlsruhe geführten Güteverhandlungen mit der Stadt konnte leider noch keine Einigung erzielt werden“, so die Verantwortlichen des KSC.

In Anbetracht des derzeit schwebenden gerichtlichen Verfahrens kann sich der KSC zum weiteren Verlauf nicht äußern.