Wurstwaren sind ein alltägliches Produkt in den Supermärkten und auf den Tischen der Bundesbürger. Jetzt werden bestimmte Wurstprodukte sofort zurückgerufen. Sie beinhalten ein hohes Gesundheitsrisiko.
Eine riesige Rückrufaktion wurde mit sofortiger Wirkung gestartet. Betroffen ist eine bestimmte Wurstsorte, denn diese soll ein erhöhtes Risiko der Gesundheitsgefährdung darstellen.
Warnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit
Die Warnung kommt von der höchsten Instanz Wie bekannt wurde sind in der Wurst gefährliche Bakterien nachgewiesen worden. Von einem Verzehr wird dringend abgeraten. Dabei wurden bei Laboranalysen im Produkt Listerien nachgewiesen. Die Wurst sollte auf keinen Fall verzehrt werden.
Die Wurst stammt aus der Fleischsalat- und Mayonnaisenfabrikation Wolfgang Schmidt in Plauen und sollte nicht verzehrt werden. Das betroffene Produkt trägt den Namen „vogtländische Rindsknacker“. Die Verpackungseinheit beträgt 250 g. Die betroffene Wurst hat ein Haltbarkeitsdatum vom 02.01.2022 und 16.01.2022.
Der Hersteller gibt an, dass nur in der genannten Charge mit den bezeichneten Mindesthaltbarkeitsdaten Listerien gefunden worden. Vorsorglich will das Unternehmen aber auch Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdaten 16.01.2022 aus dem Verkehr ziehen und zurückrufen.
Weitere Belastung mit Listerien nicht ausgeschlossen
Die Rückrufaktion ist durchaus umfangreich. Denn auch das Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.01.2022 soll zurückgenommen werden. Auch hier könne „eine Belastung mit Listerien nicht ausgeschlossen werden“.
Eine Infektion mit Listerien kann schwere gesundheitliche Probleme mit sich bringen. Die Symptome können grippeartig sein, allerdings können Listerien auch Übelkeit, Erbrechen und starke Durchfälle auslösen. Weiterhin kann der Verlauf auch zu einer schweren Infektion, wie beispielsweise Hirnhautentzündungen führen.
Lebensbedrohliches Gesundheitsrisiko
Im Verlauf einer Listerien-Infektion kann es zu potenziell lebensbedrohlichen Komplikationen kommen. Dies gibt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an. Besonderes Risiko geht von betroffenen Produkten an Ältere, Neugeborene, Menschen mit einer Immunsystemschwäche sowie Schwangere aus.
Die Wurst soll im Einzelhandel in Bayern, Sachsen und Thüringen im Umlauf sein. Verbraucher können die Wurst an der entsprechenden Verkaufsstelle zurückgeben. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet.