
Bürgergeld-Empfänger dürften über diese Nachricht mehr als begeistert sein, denn bestimmte Kosten übernimmt das Jobcenter auch abseits des Regelsatzes. Damit haben wohl die wenigsten gerechnet.
Das Jobcenter bezahlt Bürgergeld-Empfängern einiges an Leistungen. Doch da geht noch viel mehr! Erfolgte ein negativer Bescheid, haben viele dies in der Vergangenheit wohl einfach so hingenommen, weil sie es nicht besser wussten. Doch wer hartnäckig bleibt, kann oftmals profitieren.
Diese Kosten übernimmt das Jobcenter: Das ist den meisten bekannt
Neben dem Regelsatz, den man als Bürgergeld-Empfänger monatlich auf das Konto überwiesen bekommt, zahlt das Jobcenter auch andere außergewöhnliche Belastungen. Dazu zählt zum Beispiel der Mehrbedarf bei einer bestehenden Schwangerschaft oder bei einer aufwendigeren Ernährung, die man aus gesundheitlichen Gründen einhalten muss. Zu Letzterem gibt es eine Liste, die alle anerkannten Krankheiten mit kostenintensiver Ernährung enthält. Einfache Diätkost gehört nicht dazu, ebenso wenig wie Bio-Lebensmittel. Auch die Reparatur eines Autos übernimmt das Jobcenter, wenn man aus beruflichen Gründen auf das Fahrzeug angewiesen ist.
Jobcenter übernimmt diese besonderen Kosten auch: „Wissen die wenigsten“
Es gibt jedoch Kosten, die das Jobcenter übernimmt, von denen die wenigsten etwas wissen. Wer in Deutschland zum Beispiel eine Wohnung oder ein Haus anmietet, mietet meist automatisch einen Stellplatz oder eine Garage für einen Pkw mit. Einen Extra-Mietvertrag hierfür gibt es eher selten. Bislang haben die Jobcenter die Ansicht vertreten, dass sie diesen Teil der Kosten nicht übernehmen müssen, wenn man gar kein Fahrzeug besitzt, und haben die Mieter quasi dazu gezwungen, den Platz unterzuvermieten, wenn der Leistungsempfänger nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollte.
Im Mai 2021 hat das Bundessozialgericht jedoch in einem Fall entschieden, dass der Kläger die Kosten nicht übernehmen muss, da es üblich sei, den Stellplatz oder die Garage zusammen mit der Wohnung anmieten zu müssen. Demnach muss das Jobcenter auch die Kosten hierfür übernehmen. Kann man den Stellplatz oder die Garage jedoch teilkündigen, muss das Jobcenter den Betrag nicht übernehmen.
(Quellen: Bundessozialgericht, Bundesagentur für Arbeit, BMAS)














