Energiepauschale: Finanzamt fordert 300 Euro von Bürgern zurück

Die Ausgaben für die Energien steigen – in diesem Bild verdeutlicht durch die Geldstücke und den Strommasten im Hintergrund. Hinter dem Mast sind Wolken zu sehen, durch die die Sonne hindurchbricht. Im Vordergrund befinden sich mehrere Euro-Münzen.
Symbolbild © istockphoto/Leonsbox

Viele Bürger fühlen sich jetzt wohl wie in einem schlechten Film. Doch das Finanzamt fordert von ihnen tatsächlich die 300 Euro Energiepauschale zurück. Inzwischen muss sich damit ein Gericht beschäftigen.

Die Betroffenen können es sicherlich immer noch nicht glauben. Doch das böse Erwachen kam mit dem Steuerbescheid: Das Finanzamt fordert tatsächlich die 300 Euro Energiepauschale zurück. Ein herber Schlag für viele!

Echte Erleichterung: Bundesregierung beschließt Energiepauschale

2022 war für viele Bürger ein besonders hartes Jahr. In diesem Jahr begann der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland. Die Folgen haben die Menschen auch in Deutschland zu spüren bekommen. Die Energiekosten schossen enorm in die Höhe, denn das Land musste sich die Gasvorräte teuer erkaufen. Entsprechend mussten auch die Endverbraucher mehr zahlen. Um den Bürgern die Kosten nicht komplett aufzudrücken, beschloss die Bundesregierung eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Während Hartz-IV-Empfänger (heute: Bürgergeld-Empfänger) dieses Geld zusätzlich zu ihrem monatlichen Satz ausbezahlt bekamen, lief dies bei den Arbeitnehmern über den Arbeitgeber.

Finanzamt fordert 300 Euro zurück: Diese Bürger könnte es treffen

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Nun jedoch bekommen einige Arbeitnehmer ihren Steuerbescheid, in dem das Finanzamt die 300 Euro zurückfordert. Ein Gericht hat nun festgestellt, dass nicht die Arbeitgeber für diesen Fehler haften, sondern die Arbeitnehmer selbst. Diese müssen nämlich ihre Lage selbst im Blick haben und entsprechend die Rückforderung begleichen. Dies trifft all diejenigen, die die Voraussetzungen für die Energiepauschale nicht erfüllt haben. Diese sahen vor, dass man in 2022 seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben musste. Wer dies nicht hatte, muss die 300 Euro tatsächlich zurückzahlen.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass man auch als Arbeitnehmer seine Lage selbst im Blick behalten muss. Nach diesem Urteil hätten die Betroffenen also eigenständig erkennen müssen, dass sie die Voraussetzungen für die Energiepauschale nicht erfüllen. Deshalb raten Experten dazu, sich immer auf dem Laufenden zu halten, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Ansonsten muss man damit rechnen, das Geld zurückgeben zu müssen.

(Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Bundeszentralamt für Steuern, dpa)