Energiepauschale: Viele erhalten keinen Cent im September

Euro-Münzen gestapelt
Symbolbild © istockphoto/MarianVejcik

Im September wird endlich die Energiepauschale ausbezahlt. Doch nicht alle Arbeitnehmer erhalten diese – Einige müssen warten.

Die meisten dürfen sich im September über zusätzliches Geld freuen. Sie erhalten im September 300 Euro. Dabei handelt es sich um die Energiepreispauschale. Die Bundesregierung hat diese als Entlastung für die Bürger beschlossen.

Die Energiepauschale ist heiß ersehnt. Doch nicht alle dürfen sich im September freuen.

Nicht alle haben Anspruch

Die Preise für nahezu alles sind in Deutschland drastisch gestiegen. Fast alle Alltags-Produkte kosten mittlerweile mehr. Und ein Ende der Preissteigerungen ist derzeit noch nicht in Sicht.

Ursachen dafür gibt es viele. Die Wirtschaft kämpft immer noch mit den Folgen der Coronapandemie und der Ukraine Krieg hält immer noch an. Aus diesem resultiert die aktuelle Energiekrise. Davon sind primär die Gaskunden betroffen. Denn dieses wird seit der Drosselung der Russland-Lieferungen knapp und somit teuer.

Viele Verbraucher benötigen die 300 Euro Einmalzahlung daher dringend. Sie kommt bei vielen mit dem September-Gehalt. Doch nicht alle haben einen Anspruch. Studierende und Rentner bekommen die Energiepauschale nur dann, wenn sie eine aktive Beschäftigung haben. Etwa einen Minijob.

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Einige Arbeitnehmer müssen warten

Manche Bürger haben zwar Anspruch auf die Energiepauschale, bekommen sie jedoch erst später. Etwa Bezieher von Krankengeld. Bei ihnen werden die 300 Euro erst später ausbezahlt. Sie können die Energiepauschale erst in ihrer Einkommensteuer geltend machen.

Auch andere Arbeitnehmer müssen warten. Denn die Auszahlung ist an die Unternehmensgröße gekoppelt. Manche Arbeitnehmer erhalten das Geld dann erst im Oktober. Es kommt darauf an, wann der Arbeitgeber seine Lohnsteuervorauszahlung abgibt. Denn der Staat erstattet den Arbeitgebern das Geld. Das geschieht, indem sie in der Lohnsteuervoranmeldung die Summe der ausbezahlten EPP absetzen, also mit der Steuervorauszahlung weniger ans Finanzamt zahlen.

Kleinere Unternehmen müssen ihre Lohnsteuer nur einmal pro Quartal vorauszahlen. Diese Quartalszahlung ist dann erst zum 10. Oktober fällig. Dies wirkt sich auf die Auszahlung der Energiepauschale aus. Denn wenn der Arbeitgeber seine Lohnsteuervorauszahlung erst im Oktober abgibt, bekommen auch die Arbeitnehmer die 300 Euro erst im Oktober ausbezahlt.