Wer auf die Leistungen angewiesen ist, schaut mit Hoffnung ins neue Jahr, denn jetzt steht die genaue Bürgergeld-Beitragshöhe für 2025 fest. So viel bekommen die Leistungsempfänger ab Januar.
Mit dem neuen Jahr werden auch die neuen Bürgergeldbeträge bekanntgegeben. Bürgergeld-Empfänger bekommen per Bescheid die neue Höhe mitgeteilt. Jetzt steht auch für 2025 die genaue Bürgergeld-Beitragshöhe fest.
Mit Bangen und Hoffnung: Bürgergeld-Empfänger hoffen auf höhere Sätze
Mit dem neuen Jahr sollen auch zahlreiche Preissteigerungen kommen. Neben den immer teurer werdenden Lebensmitteln, die aufgrund von Knappheit im Preis deutlich anziehen, steigen auch die Kosten für Heizung und Sprit. Denn 2025 steigt der Preis für eine Tonne CO₂ von 45 Euro auf 55 Euro an. Dies trifft natürlich gerade diejenigen hart, die schon am Existenzminimum leben und nicht von jetzt auf gleich für höhere Einnahmen sorgen können. Da in diesem Jahr aufgrund der Inflation bereits eine Anhebung der Bürgergeld-Sätze erfolgt ist, hoffen viele Leistungsempfänger auch im neuen Jahr darauf, dass sie mehr Geld bekommen. Nur so können sie die steigenden Kosten auch besser tragen.
Das erwartet Bürgergeld-Empfänger im neuen Jahr
2025 sieht für die Leistungsempfänger dagegen nicht so gut aus wie das jetzige Jahr. Denn eine Erhöhung der Inflation hat nicht stattgefunden. Wirtschaftsexperten sehen sogar eine Begründung darin, das Bürgergeld für die Millionen Empfänger wieder zu kürzen, denn die Inflation sei rückläufig. In diesem Jahr habe ihrer Meinung nach eine höhere Beitragsanpassung stattgefunden als bislang.
Da die Regierung jedoch das Bürgergeld und andere Sozialleistungen wegen einer Schutzklausel im Sozialgesetzbuch nicht einfach so wieder kürzen kann, müssen die Bürgergeld-Empfänger im neuen Jahr mit einer Nullrunde leben. Die Regelsätze bleiben gleich. Da die Höhe des Bürgergeldes sich zu siebzig Prozent nach der aktuellen Preisentwicklung und zu dreißig Prozent nach der Entwicklung der Nettolöhne richtet, hätte nach dieser Rechnung der Regelsatz von 563 Euro auf 539 Euro sinken müssen. Wie es bislang aussieht, wird es wohl auch 2026 keine Anhebung der Regelsätze geben. Die Deutsche Bundesbank rechnet nämlich mit einem weiteren Inflationsrückgang.