Entschieden: Bargeld-Obergrenze wird in Deutschland eingeführt

Ein grüner 100-Euro-Schein in einem Verbotszeichen vor einem weißen Hintergrund. Der Schein befindet sich in der Mitte und ist deutlich eingekreist von einem roten Verbotszeichen aus dem Straßenverkehr.
Symbolbild © imago/ IlluPics

Wer gerne Bares in die Hand nimmt, sollte jetzt aufhorchen. Schon bald gibt es eine neue Bargeld-Obergrenze in Deutschland, die den Autokauf oder die Begleichung der Handwerkerrechnung deutlich erschwert. Das ist der Grund für die bedeutende Änderung. 

Es ist greifbar, bewährt und verlässlich: Viele Menschen schätzen das gute alte Bargeld. Aber Achtung! Schon bald wird eine Obergrenze eingeführt, die zu erheblichen Einschränkungen führt.

Bargeld-Obergrenze in Deutschland: Das steckt wirklich dahinter

Wenn das Auto den Geist aufgibt, soll schnell ein Ersatz her. Die Wahl fällt oft auf einen Gebrauchtwagen, den Käufer unkompliziert mit Bargeld bezahlen. Allerdings ist Vorsicht geboten: Wer mit Scheinen zahlt, muss sich schon bald an eine spezielle Grenze halten. Obwohl Kartenzahlungen und digitale Bezahlmethoden zugenommen haben und zukünftig wohl dominieren werden, wollen viele das traditionelle Bargeld nicht missen. Doch der Klassiker birgt Risiken, weshalb eine bedeutende Regeländerung ansteht.

Wann mit der Neuerung zu rechnen ist und für wen sie gilt

Hintergrund der Änderung, die voraussichtlich ab Sommer 2027 in Deutschland wirksam wird, ist ein Beschluss der EU. Das bedeutet auch: Die neue Obergrenze gilt nicht nur hierzulande, sondern EU-weit. Ziel ist es, Geldwäsche einzudämmen, denn jedes Jahr verursacht die kriminelle Aktivität hohe Schäden. Auch die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung spielt eine wichtige Rolle. Wer einen Kauf mit Bargeld abschließen will, darf dann höchstens 10.000 Euro in die Hand nehmen. Falls Händler mehr Bares annehmen, müssen sie mit Konsequenzen rechnen.

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Bei der nationalen Umsetzung haben die EU-Länder jedoch die Möglichkeit, die jeweilige Grenze etwas niedriger anzusetzen. Außerdem sollen sich Verbraucher bei Bargeldkäufen ab 3.000 Euro künftig ausweisen. Grundsätzlich sind es vor allem gewerbliche Personen, die von der Änderung betroffen sind. Dazu gehören unter anderem professionelle Autohändler oder Handwerker, nicht aber Privatverkäufer. Bei Privatpersonen, die etwas über eBay und Co. verkaufen, greift die EU-Regelung also nicht ‒ und die Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro entfällt.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, EU-Verordnung zur Geldwäschebekämpfung, Europäische Union, Deutsche Bundesbank)