Entschieden: Neue Verbote für Bürgergeld-Empfänger kommen

Ein Mann und eine Frau laufen auf dem Bürgersteig einer Einkaufsstraße entlang. Der Mann trägt zwei vollgepackte rote Plastiktüten. Die Frau trägt eine kleinere Tüte in der Hand.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Nach den Ankündigungen der Parteien scheinen es viele schon geahnt zu haben: Für Bürgergeld-Empfänger sollen neue Verbote kommen. Damit werden sie in Zukunft wohl zusätzliche Regeln befolgen müssen.

Auf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen bald neue Verbote zukommen. Die neue Regierung will weitere Bestimmungen und neue Regeln einführen, an die sich die Leistungsbezieher zukünftig zu halten haben.

Millionen betroffen: Regierung plant drastische Änderungen

Die Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD sind abgeschlossen. Und so, wie es aussieht, bekommt Merz in einem Punkt genau das, was er will: Er will dem Bürgergeld an den Kragen. Dieses will er durch die “neue Grundsicherung” ersetzen und sehr viel härtere Sanktionen gegen die Empfänger durchsetzen. Circa 5,5 Millionen Menschen sind von den bevorstehenden Änderungen betroffen. 1,8 Millionen davon sind Kinder und Jugendliche. Doch denen soll es nicht schlechter ergehen, wenn es nach dem baldigen Bundeskanzler geht. Er will lediglich den Menschen die Leistungen entziehen, die man unter dem Begriff “Totalverweigerer” zusammenfasst. 100 Prozent Kürzung standen anfangs im Raum, die jedoch aufgrund eines Urteils vom Bundesverfassungsgericht nicht verhängt werden dürfen. Aber das ist nicht das Einzige, um das sich die Menschen Sorgen machen müssen.

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Neue Verbote sollen Bürgergeld-Empfänger unter Druck setzen

Merz will die Bürgergeld-Empfänger, die arbeiten gehen können, schnellstmgölich in Arbeit bringen. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, soll hart sanktioniert werden. Doch es gibt auch andere Verbote, die unter der neuen Regierung bestehen bleiben sollen. So darf man als Leistungsempfänger nicht ohne vorherige Genehmigung des Jobcenters umziehen. Wer dies trotzdem tut, dem droht, dass er auf den Umzugskosten, Abrechnungskosten der alten Wohnung und anderen Posten sitzen bleibt. Das Jobcenter erteilt dann beim Antrag auf Übernahme der Kosten einen Ablehnungsbescheid.

Doch wie nun ein Gerichtsurteil zeigt, gibt es auch Ausnahmen. Eine Bürgergeld-Empfängerin bekam einen solchen Negativ-Bescheid, weil sie ohne vorherige Absprache mit dem Jobcenter in eine andere Wohnung gezogen war. Ihre erstere Wohnung war von Schimmel befallen, der schwere gesundheitliche Beschwerden bei ihr auslöste. Außerdem lag die neue Bleibe näher an ihrem Ausbildungsort, sodass sie einen kürzeren Arbeitsweg hatte. Dies wertete das Gericht als Ausnahme und gab der Klägerin recht. Denn es lagen gewichtige Gründe für den Umzug vor.