Entwurf enthüllt in Deutschland: Mehr Rechte bald nur für Geimpfte

Baggersee mit Besuchern.
Symbolbild Foto: Christoph Schmidt/dpa

ka-insider (dpa) – Vollständig Geimpfte und Genesene sollen in der Corona-Krise wieder mehr Rechte bekommen. Insbesondere von Auflagen für private Treffen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollen diese Gruppen ausgenommen werden.

Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch andere Medien berichteten darüber. Das Justizministerium
versandte den Vorschlag am Donnerstag an die anderen Bundesministerien. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Wenn es nach der SPD geht, soll das in der kommenden Woche geschehen.

«Das Grundgesetz lässt Einschränkungen unserer Grundrechte nur zu, wenn es hierfür eine besondere Rechtfertigung gibt. Der Schutz von Leben und Gesundheit in der Pandemie ist eine solche Rechtfertigung», sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Lambrecht den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Wenn aber jetzt belegt ist, dass
von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgeht, dann müssen wir die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurücknehmen. Es geht hier nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um ein zentrales Gebot unseres Rechtsstaats.»

Im Entwurf steht: «Das heißt, dass es geimpften und genesenen Personen zukünftig wieder möglich sein wird, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen.»

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Wer vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen ist, soll sich nicht an die jeweils lokal geltenden Ausgangsbeschränkungen halten müssen. Das bedeutet für diejenigen, die die Einhaltung der Beschränkungen kontrollieren müssen, zum Beispiel die Polizei, zwar einen zusätzlichen Aufwand. Kontrollen finden aber ohnehin statt, etwa wenn jemand nach 22.00 Uhr auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ist.

Laut Entwurf soll auch die Beschränkung privater Zusammenkünfte auf Angehörige eines Haushalts und eine weitere Person – plus Kinder bis 14 Jahre – nicht gelten, wenn an dem Treffen ausschließlich geimpfte Menschen oder genesene Personen teilnehmen. Bei privaten Treffen von Geimpften oder Genesenen mit anderen Menschen, die weder geimpft sind
noch von Covid-19 genesen sind, werden die Angehörigen dieser zwei Gruppen nicht mitgezählt. Es könnten sich also zum Beispiel Angehörige eines Haushalts mit einem Paar treffen, das bereits geimpft wurde. Und noch einen Vorteil sollen Geimpfte und Genesene
demnach haben: Für sie gilt die Quarantäne-Pflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet nicht – es sei denn sie haben sich in einem Land aufgehalten, das als Virusvariantengebiet eingestuft ist.