Erhöhte Brandgefahr in Karlsruhe – Grillverbot wegen Hitze ausgesprochen!

Symbolbild

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit sowie der daraus resultierenden extrem hohen Waldbrandgefahr untersagt das Forstamt mit sofortiger Wirkung die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen im Hardtwald.

Betroffen von der Schließung ist der Grillplatz an der L 604 zwischen Waldstadt und Eggenstein sowie der Grillplatz „Lager“ in der Nähe des Gartencenter Heckert an der Linkenheimer Allee. Auch die Nutzung mitgebrachter Grills oder offene Feuer sind verboten.

Durch die hohen Anteile der Kiefern ist der Hardtwald in besonderem Maße durch Waldbrände gefährdet. Vorläufig noch geöffnet bleiben die beiden Grillplätze im Oberwald und der Grillplatz an der Tiefentalstraße. Der umgebende Laubwald ist derzeit noch in einer geringeren Waldbrandstufe eingeordnet als der Hardtwald.

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Das Forstamt bittet zudem eindringlich darum, das grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald unbedingt zu beachten. Auch wildes Grillen ist im Wald grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt auch im Fasanengarten zwischen KIT Campus Süd und Wildparkstadion.

Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht. Verstöße werden gemäß § 83 Abs. 1 und 2 Landeswaldgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet.