Neben einigen Teuerungen, die 2025 mit sich bringt, gibt es auch eine Entlastung für Familien. Die bisherige Grenze für einen wichtigen Betrag erhöht sich. Um zu profitieren, sollten Eltern sich gut informieren.
Familien aufgepasst: Diese Änderung führt zu einem erheblichen finanziellen Vorteil. Schon zu Jahresbeginn dürfen sich viele Eltern über diese Nachricht freuen. Allerdings gibt es auch Bedingungen, die an die Entlastung geknüpft sind.
Entlastung für Familien: Diese Erhöhung gilt ab sofort
Für viele Paare sind Kinder das größte Glück im Leben. Eltern wissen aber auch: Kinder kosten Geld. Je nach Lebensphase geben sie jedes Jahr eine beträchtliche Summe für den Nachwuchs aus. Generell fallen pro Kind und Monat im Schnitt über 760 Euro an ‒ zumindest war das im Jahr 2018 noch der Fall, so das Statistische Bundesamt. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland dürfte die Summe mittlerweile höher ausfallen.
Nun gibt es gute Nachrichten: 2025 profitieren Familien von einer steuerlichen Entlastung. Wenn der Nachwuchs betreut wird, können Eltern einen höheren Betrag von den Kinderbetreuungskosten geltend machen. Der absetzbare Anteil beläuft sich jetzt auf 80 Prozent. Die Grenze steigt damit auf 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Zuvor belief sich der maximale Abzugsbetrag auf 4.000 Euro. Allerdings müssen Eltern bei der Steuererklärung aufpassen. Nicht alles, was im Rahmen einer Betreuung anfällt, lässt sich absetzen.
Diese Voraussetzungen gibt es für Familien
Steuerlich absetzbar sind zum Beispiel Kosten für die Betreuung in Kindergärten, -heimen und -horten. Auch Kosten für die Ferienbetreuung können Eltern in der Steuererklärung als Sonderausgabe angeben. Ausgaben für Verpflegung, Fahrtkosten oder Sachleistungen hingegen können nicht als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden. Wer sich unsicher ist, sucht am besten eine Steuerberatung auf.
Die Regelung ist für Kinder gültig, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahme: Das Kind hat eine Behinderung. Weil es unterstützungsbedürftig ist, können Eltern die Betreuungskosten weiterhin absetzen. Außerdem ist es wichtig, alle Belege, die mit den Kinderbetreuungskosten zusammenhängen, sorgfältig aufzubewahren. Im Ernstfall ist es so möglich, die Ausgaben nachzuweisen.