Erleichterung: Bürgergeld-Empfänger erhalten nächsten Zuschuss

Ein Holzklotz mit der schwarzen Aufschrift "Bürgergeld". Dieser steht auf einem Haufen Euromünzen, vor allem 2-Euro-Stücke sind zu sehen. Dahinter liegen verschiedene Geldscheine auf einem Haufen.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Bald ist es so weit: Bürgergeld-Empfänger erhalten den nächsten Zuschuss. Vielen dürfte dies Erleichterung verschaffen, denn so haben sie wenigstens eine Sorge weniger. Dafür müssen sie jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen.

Die Nachricht, dass es für Bezieher von Bürgergeld in diesem Jahr keine Erhöhung geben wird, dürfte bei vielen auf Unmut gestoßen sein. Doch nun können sie aufatmen, denn Bürgergeld-Empfänger erhalten in einigen Tagen den nächsten Zuschuss.

Viele ahnungslos: Ihnen steht mehr zu als nur der Regelsatz

In einem gewöhnlichen Bürgergeld-Bescheid stehen die Regelsätze für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sowie die aufgeteilten Kosten für Unterkunft und Heizung. Alles zusammen gerechnet ergibt am Ende den Betrag, den dem gesamten Haushalt an Leistungen zusteht. Die meisten geben sich damit zufrieden, denn sie wissen gar nicht, dass ihnen eigentlich noch andere Leistungen zustehen. Dazu zählt beispielsweise die Übernahme der Reparaturkosten fürs Auto, wenn der Empfänger arbeitet und nur mit dem Fahrzeug zur Arbeit gelangen kann. Auch Kosten für eine aufwändigere Ernährung aufgrund einer schweren Krankheit werden mit einem Mehraufwandsbetrag vom Jobcenter übernommen.

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Auch hier hilft das Jobcenter mit Finanzmitteln aus

Doch es gibt auch noch weitere Zuschüsse, von denen insbesondere Familien profitieren – und zwar im Rahmen des Paketes für Bildung und Teilhabe. Zweimal im Jahr – am 1. August und 1. Februar – zahlt das Jobcenter Familien mit schulpflichtigen Kindern das Schulgeld aus. Im August gibt es pro Kind 130 Euro, im Februar 65 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind unter 25 Jahre alt ist und auf eine allgemein- oder berufsbildende Schule geht.

Zusätzlich gibt es noch Gelder für die Fahrkarten zur Schule, für Ausflüge und Klassenfahrten sowie für Vereine. Für einen Verein zahlt das Jobcenter 15 Euro pro Kind im Monat. Bei Klassenfahrten, Tagesreisen und den Fahrkarten übernimmt das Amt die tatsächlich anfallenden Kosten. Für die Fahrkarten gilt, dass diese die günstigsten sein und den Schulweg abdecken müssen. Rechnet man diese zusätzlichen Finanzmittel zum regulären Bürgergeld hinzu, kommen Bürgergeld-Empfänger auf knapp 100 Euro mehr im Monat. Dieser Betrag kann für Familien schon einen großen Unterschied machen.