
Pünktlich zur Urlaubszeit wartet für Millionen Bürger nun die nächste Erleichterung, denn Bürgergeld-Empfänger erhalten nun Urlaubsgeld vom Staat. Betroffene sollten sich unbedingt informieren und die entsprechenden Anträge frühzeitig stellen.
Was für die meisten sonst ein Traum bleiben würde, wird nun Wirklichkeit: Bürgergeld-Empfänger erhalten tatsächlich Urlaubsgeld. Man muss nur wissen, wo und wie man es beantragen kann.
1,7 Millionen Kinder und Jugendliche in Armut: Folgen sind mehr als nur „kein Geld haben“
In Deutschland leben rund 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche in Armut. Ihre Eltern beziehen Bürgergeld oder ergänzend Leistungen, da das Einkommen zum Leben nicht reicht. Für den Nachwuchs bedeutet dies schwere Konsequenzen. Zum einen eine Richtung, in die die eigene Zukunft geht. Denn Kinder von Bürgergeld-Empfängern haben ein deutlich höheres Risiko, später als Erwachsene ebenfalls Leistungen vom Staat zu beziehen als andere.
Für den Nachwuchs bedeutet dies aber auch eine Menge Verzicht in ihrer Kindheit. Sie können nicht so viele Dinge kaufen wie andere, können keinen Marken und Trends folgen und sich nicht eben einmal etwas vom Kiosk oder aus der Schul-Caféteria holen. Ausgrenzung in der Schule sind die Folgen. Zudem können sie sich auch nicht erholen. Denn Eltern im Leistungsbezug haben kein Geld für einen Urlaub.
Bürgergeld-Empfänger erhalten Urlaubsgeld: Das müssen Betroffene beachten
Um gleich mit dem Vorurteil aufzuräumen und entsprechende Hasskommentare zu vermeiden: Der Staat zahlt den Leistungsempfängern keinen 14-tägigen Urlaub auf Mallorca. Und man bekommt auch kein Taschengeld noch obendrauf, damit man es sich auf Kosten des Staates gutgehen lassen kann. Der Zuschuss für den Urlaub kommt von den Bundesländern. 12 von den insgesamt 16 Ländern bezuschussen den Urlaub inzwischen.
Für den Zuschuss gelten jedoch strenge Regelungen. Die Bundesländer bezahlen Urlaube in bestimmten geförderten Pensionen und Familienunterkünften innerhalb Deutschlands. Zudem muss es meistens ein zertifiziertes pädagogisches Programm geben. Je nach Bundesland gibt es für einen Zuschuss pro Übernachtung und pro Tag pro Kind. Auch Bildungsprogramme werden gefördert. Bei dem Zuschuss handelt es sich also nicht um einen Partyurlaub im Ausland, sondern um Bildungsreisen und Familienerholung im Inland. Da Leistungen und Höhe variieren, sollten sich Interessierte vorher in ihrem Bundesland informieren. Zudem muss der Antrag vor Antritt der Reise gestellt und genehmigt worden sein.
(Quellen: BAG Familienerholung, dpa, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














