
In vielen Haushalten ist das Geld knapp – doch unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld-Empfängern der Kühlschrank bezahlt. Was Leistungsbezieher unbedingt wissen sollten, wenn sie neue Haushaltsgeräte benötigen.
Wer Bürgergeld bezieht und einen neuen Kühlschrank benötigt, kann diesen oft nicht mit dem Regelsatz finanzieren. Dieser genügt gerade so für den laufenden Lebensunterhalt. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, die Betroffene kennen sollten.
Haushaltsgeräte: Für viele ein teures Pflaster
Ob ein defekter Herd oder eine kaputte Waschmaschine ‒ wenn wichtige Haushaltsgeräte den Geist aufgeben, bedeutet das für Bürgergeldbezieher häufig Stress. Der Regelbedarf beläuft sich für Alleinstehende derzeit auf monatlich 563 Euro. Das Geld muss für Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel und Co. reichen. Sparmöglichkeiten für ein teures Gerät haben Betroffene üblicherweise kaum. Auch Gebrauchtes kostet. Unter bestimmten Umständen besteht jedoch die Chance, dass das Jobcenter die Kosten für den neuen Kühlschrank übernimmt. Allerdings gelten strikte Regelungen.
Wann Bürgergeld-Empfängern der Kühlschrank bezahlt wird
Im Rahmen der sogenannten Erstausstattung können Hilfebedürftige einen Antrag auf Übernahme der Kosten für einen Kühlschrank oder etwa für eine Waschmaschine stellen. Das bedeutet: Wer erstmals eine eigene Wohnung bezieht und einen neuen Haushalt gründet, bekommt den Zuschuss vom Amt als Sonderleistung. Diese ist einmalig, wird jedoch nicht gewährt, wenn ein bereits vorhandener, aber kaputter Kühlschrank ersetzt werden soll. Bei Totalausfällen im Haushalt ist es alternativ häufig möglich, ein Darlehen zu erhalten. Das Geld für ein Ersatzgerät zahlen Empfänger demnach immer zurück.
Ob nach einer Trennung oder beim Auszug aus dem Elternhaus: Wer den Zuschuss beantragen möchte, stellt zunächst einen formlosen Antrag. Das ist etwa persönlich, per E-Mail oder auch per Brief ‒ am besten als Einschreiben ‒ möglich. Um Missverständnisse zu vermeiden, hilft es, explizit auf die Erstausstattung zu verweisen. So wird deutlich, dass keine Ersatzbeschaffung gemeint ist. Überdies empfiehlt es sich, alle notwendigen Geräte und Möbel aufzulisten. Teure Designerprodukte oder luxuriöse Neuwaren übernimmt das zuständige Jobcenter dabei nicht. Deshalb lohnt es sich, Ausschau nach preiswerten Basismodellen zu halten.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














