Erste Haushalte müssen ab April keine GEZ-Gebühr bezahlen

Nahaufnahme von 2-Euro-Münzen, die auf einem 10-Euro-Schein und einem Brief liegen. Auf dem Brief stehen die Logos von ARD und ZDF. Es handelt sich um ein Schreiben des Beitragsservices, der für die Rundfunkgebühren zuständig ist.
Symbolbild © imago/HMB-Media

Viele wünschen sich eine Befreiung von der Rundfunkgebühr. Diese spezielle Gruppe muss ab April tatsächlich keine GEZ-Gebühr mehr überweisen. Wer schon bald profitieren darf – und was wichtig ist. 

Monat für Monat zahlen Haushalte die Rundfunkgebühr. Jetzt gibt es jedoch die Chance, bares Geld zu sparen. Folgende Gruppe hat darauf einen Anspruch.

Rundfunkgebühr soll bald steigen 

Für viele Zahlungspflichtige sind es keine guten Nachrichten: Der monatliche Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro steht vor einer moderaten Anpassung. Nach einer vertagten Erhöhung im Jahr 2025, die viele Haushalte begrüßt haben, rät die KEF nun zu einer Anhebung auf 18,64 Euro. Die finale Entscheidung über die Erhöhung um 28 Cent liegt jedoch bei den Landesparlamenten. Deren Einigung steht aus. Unter anderem gibt es eine spezielle Gruppe, die sich die Zahlung der Gebühr grundsätzlich sparen kann.

Erleichterung: Wer ab April keine GEZ-Gebühr bezahlen muss

Traditionell fällt der Startschuss fürs Studium in Deutschland im Wintersemester. Allerdings gibt es auch Studiengänge, die eine Aufnahme zum Sommersemester ermöglichen. Dieses beginnt am 1. April 2026. Wer erstmals studiert, kann sich unter bestimmten Umständen von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Das gilt, wenn Studenten einen Anspruch auf BAföG haben. Allerdings greift die Regelung nicht automatisch: Um sich die 18,36 Euro monatlich zu sparen, ist ein Antrag beim Beitragsservice notwendig. Es wird ein Nachweis über den BAföG-Bezug benötigt. Diese Vergünstigung beschränkt sich zudem nicht nur auf deutsche Staatsbürger. Sofern internationale Studenten aus der EU eine ähnliche Unterstützung aus ihrer Heimat bekommen, können sie einen Härtefallantrag stellen.

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Sollte die Beantragung nicht unmittelbar zu Studienbeginn erfolgen, besteht kein Grund zur Sorge. Eine rückwirkende Befreiung ist mittlerweile für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren möglich. Wichtig ist dann, dass Antragsteller den Anspruch lückenlos nachweisen können. Dennoch ist ein zeitnahes Handeln ratsam, um Mahnverfahren oder unnötigen Schriftverkehr von vornherein zu vermeiden. Generell gilt hier: Wenn der Bescheid vom zuständigen BAföG-Amt bislang nicht vorliegt, zahlt man sicherheitshalber die Rundfunkgebühr. Sobald alle Unterlagen eingereicht werden können, wird der Antrag geprüft ‒ und das Geld fließt anschließend wieder zurück aufs Konto.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)