Erste Kaufhauskette “Woolworth” klagt gegen die 2G-Regeln

Eine Woolworth-Filiale in der Innenstadt, vor der eine Menge Wagen mit Artikeln stehen. Es gibt dort jede Menge Schilder mit Sonder-Aktionen. Vor der Filiale laufen einige Menschen.
Symbolbild © istockphoto/tupungato

Karlsruhe Insider: Woolworth will kein 2 G.

In Nordrhein-Westfalen klagt die Kaufhauskette Woolworth gegen die neue Regel 2 G für den Einzelhandel. Sie hat in Münster vor dem Oberverwaltungsgericht Klage gegen die 2 G Regel und damit eine vorläufige Außervollzugsetzung der Regel beantragt.

Die 2 G-Regel wurde für den Einzelhandel festgesetzt, um die Corona-Pandemie nach Möglichkeit besser in den Griff zu kriegen. Ausgenommen von der 2 G-Regel sind lediglich Läden des täglichen Bedarfs, also Discounter, Supermärkte und Drogerien.

Woolworth sieht in der 2 G-Regel einen Eingriff in die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit und zudem einen Eingriff in die Eigentumsgarantie und zudem einen Verstoß gegen das Gleichheitsgrundgesetz.

Des Weiteren argumentiert Woolworth, dass die Einführung von 2 G unangemessen sei. Zudem sei es zweifelhaft, dass durch die Maskenpflicht noch weitere Schutzmaßnahmen unabdingbar und notwendig seien.

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Ein Sprecher des Oberlandesgerichts erklärte, dass es in dieser Woche keinesfalls mehr zu einer Entscheidung kommen würde.

Sollte Woolworth mit dieser Klage durchkommen, würde es einen Sturmlauf der anderen Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen geben, dass die 2 G Regel komplett außer Kraft gesetzt würde.