Es wird mit Rechtsstreit gedroht: KSC kündigt plötzlich Vertrag mit Vermarkter!

Symbolbild

Der Karlsruher SC hat den Agenturvertrag mit der Lagardère Sports Germany GmbH am 10.12.2018 mit Wirkung zum Ablauf des 31.03.2019 schriftlich gekündigt, was zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führt. Diese Kündigung ist wirksam, weil der Karlsruher SC von einem ihm zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat.

Lagardère Sports Germany GmbH hatte dem Karlsruher SC als Reaktion auf die Kündigung über einen Rechtsanwalt ein Gespräch angeboten, allerdings nur unter der Bedingung, dass der KSC vor Gesprächsbeginn die von ihm ausgesprochene Kündigung unwiderruflich zurücknimmt. Aufgrund dieser, aus KSC-Sicht inakzeptablen Bedingung, hat der Verein das Gesprächsangebot abgelehnt. Ansonsten wäre der KSC selbstverständlich bereit gewesen, Gespräche über eine einvernehmliche Lösung zu führen.

Hinsichtlich der Behauptung in einem Statement von Lagardère Sports, man befinde sich wegen der Kündigung „im Rechtsstreit“, kann der Karlsruher SC nur mitteilen, dass dem Verein bis zum heutigen Tage keine entsprechende Klageschrift von einem Gericht zugestellt worden und damit auch noch kein Rechtsstreit rechtshängig ist.

Mit Verwunderung hat der KSC in dem Statement von Lagardère Sports außerdem die Unterstellung zur Kenntnis genommen, der Karlsruher SC verhalte sich vertragsbrüchig. Dazu Präsident Ingo Wellenreuther: „Der Karlsruher SC bricht keine Verträge und verweigert auch nicht grundlos die Erfüllung von geschlossenen Verträgen. Das gilt auch im vorliegenden Fall. Es ist allerdings sehr befremdlich, wenn Lagardère Sports meint, mit ihr geschlossene Verträge dürften auch dann nicht gekündigt werden, wenn dem Partner ein Kündigungsrecht tatsächlich zusteht“.

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„Die Kündigung durch den KSC erfolgte natürlich nicht rechtsgrundlos, sondern auf der Grundlage eines gesetzlichen Kündigungsrechts. Dem verschließt sich die Lagardère Sports Germany GmbH offensichtlich, indem sie die Auffassung vertritt, eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Vergangenheit stehe über dem Gesetz und verhindere, dass ein Vertragspartner von seinem verbrieften Recht Gebrauch macht, ein Vertragsverhältnis zu beenden. Insofern sehen wir einem etwaigen Rechtsstreit, sollte er denn kommen, gelassen entgegen“, teilt Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz mit, der den KSC in dieser Angelegenheit vertritt.