Etliche Verstöße am Bahnhof – Karlsruher Bundespolizei im Einsatz!

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe und das Ordnungsamt Niefern-Öschelbronn blicken mit dem heutigen Tag auf zwei gemeinsame Einsätze zurück.

Um die Sicherheit der Bahnreisenden zu gewährleisten und zeitgleich die Einhaltung der bestehenden Landeseindämmungsverordnung zu überprüfen, führten Bundespolizei und Ordnungsamt an zwei Tagen Kontrollmaßnahmen durch.

Bereits am 12. November wurden in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr sechs Personen nach unerlaubtem Gleisüberschreiten kontrolliert und ein Verwarngeld erhoben. Weitere 21 Personen wurden ohne einen erforderlichen Mund-Nasen-Schutz festgestellt. Ein junger Mann wurde gleich zweimal mit einem Bußgeld belegt, da er sowohl beim Einstieg in den Zug, als auch bei der späteren Rückkehr keinen Mund-Nasen-Schutz trug.

Am heutigen Tag (20. November) stellten die eingesetzten Beamten von Ordnungsamt und Bundespolizei bereits bis zum Mittag erneut mehrere Verstöße fest. Darunter fanden sich 14 Verstöße gegen die Maskentragepflicht und 7 unerlaubte Gleisüberquerungen. Auch in diesen Fällen müssen die Betroffenen mit einem Bußgeldverfahren und Verwarngeldern rechnen. Ein 45-jähiger Mann fiel besonders negativ auf. Neben dem Verstoß gegen die Maskentragepflicht und dem unerlaubten Überqueren der Gleise, beleidigte er die im Einsatz befindlichen Kräfte mehrfach. Er muss sich nun in einem Verfahren wegen Beleidigung verantworten.

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Das Ordnungsamt Niefern-Öschelbronn und die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe nehmen die Feststellungen aus den Einsätzen zum Anlass, eingehend auf die Einhaltung der Vorschriften aus der Landeseindämmungsverordnung hinzuweisen. Die rasch steigenden Infektionszahlen erfordern auch weiterhin ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln und sind eine gesamtstaatliche Herausforderung.

Mit Blick auf die Zahlen der unerlaubten Gleisüberschreiter wurden die Verstöße hier mehrheitlich von Kindern und Jugendlichen begangen. Die Bundespolizei appelliert daher an die Eltern, mit ihren Kindern über die Gefahren des Bahnbetriebes zu sprechen. Wer sich im Gleisbereich aufhält, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit oder unter Umständen sogar eine Straftat, sondern begibt sich in höchste Lebensgefahr. /ots