Familien aufgepasst: In Deutschland droht Planschbecken-Verbot

Ein Kind steht in einem Planschbecken, das sich auf einem Balkon befindet. Es spielt mit Spielzeugen im Wasser. Neben dem Planschbecken stehen Pflanzen. Es ist Sommer.
Symbolbild © imago/teutopress

Ein Planschbecken-Verbot in Deutschland dürfte für Haushalte mit Kindern wie ein schlechter Scherz klingen. Unter Umständen drohen allerdings tatsächlich Abstriche. Wer aufpassen muss und was überhaupt erlaubt ist ‒ ein Überblick. 

Der Sommer lädt den Nachwuchs dazu ein, sich im Planschbecken zu vergnügen. Doch das könnte dramatische Folgen für Familien haben. Folgendes sollten diese jetzt beachten.

Planschbecken-Verbot in Deutschland: Das sind die aktuellen Regelungen

Die Eintrittspreise für Schwimmbäder haben sich erhöht. Fast sechs Prozent mehr mussten die Menschen in Deutschland im Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat zahlen. Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Wer im Sommer einen Besuch mit der ganzen Familie plant, greift also tiefer in die Tasche. Haushalte mit Zugang zu einem Garten können sich alternativ in einem eigenen Pool abkühlen. Fehlt ein Garten, stellt das Planschbecken auf dem Balkon oft die einzige Möglichkeit dar, den Nachwuchs glücklich zu machen.

Aber auch das ist nicht immer möglich. Zwar gibt es in Deutschland kein grundsätzliches Planschbecken-Verbot. Allerdings müssen Familien einige Punkte beachten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) lässt Eigentümern, die ihre Immobilie vermieten, weitreichende Spielräume. Laut § 535 BGB haben Vermieter grundsätzlich die Pflicht, ihren Mietern die Wohnung so bereitzustellen, dass eine Nutzung wie im Mietvertrag vereinbart möglich ist. Allerdings ist die Hausordnung Teil des Vertrags ‒ und in dieser kann die Nutzung eines Planschbeckens explizit geregelt sein.

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Deshalb ist ein Planschbecken auf dem Balkon nicht immer erlaubt

Um eine Überlastung des Balkons oder Schäden durch auslaufendes Wasser zu verhindern, können Vermieter untersagen, ein Becken auf dem Balkon zu nutzen. Zwar haben Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, oft mehr Freiheiten. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten: Spezielle Regelungen, die Gemeinschaftseigentum wie Höfe oder Gärten betreffen, regelt die Eigentümerschaft stets gemeinsam. Auch so kann es zu Einschränkungen kommen. Wer Mieter einer Wohnung ist und im Sommer ein Planschbecken für seine Kinder aufstellen will, sollte sich vorsichtshalber beim Vermieter informieren oder einen Blick in die Hausordnung werfen. So steht man auf der sicheren Seite und riskiert keine Abmahnung.