Fast 1.600 Euro: Millionen Empfänger holen Zuschuss nicht ab

Weibliche Hände mit silbernem Nagellack halten mehrere 200-Euro-Scheine zum Zählen. Dahinter liegt noch mehr Geld. Verschwommen erkennt man noch mehr 200-Euro-Scheine sowie einen 50-Euro-Schein.
Symbolbild © istockphoto/Tetiana Soares

Eine Auswertung hat ergeben, dass Millionen Empfänger ihren Zuschuss nicht abholen. Damit verzichten sie auf fast 1.600 Euro. Geld, das sie eigentlich dringend bräuchten, und dennoch einfach liegen lassen.

Millionen Menschen werden in Deutschland zuhause gepflegt. Doch viele Betroffene holen einen Zuschuss nicht ab, der ihnen jedoch zusteht. Damit könnten sie deutliche Entlastung im Alltag erfahren.

Mehrheit der Betroffenen: „Benötigen das Geld dringend“

Mit 4,9 Millionen Menschen wird die Mehrheit der gesamten Pflegebedürftigen zuhause gepflegt. Das sind knapp 86 Prozent. Je nach Pflegegrad gibt es für diese Menschen einen bestimmten Betrag an Pflegegeld, über den sie frei verfügen dürfen. Das bedeutet, dass keine Nachweise erforderlich sind. Zusätzlich darf das Pflegegeld nirgendwo angerechnet werden. Das bedeutet: Bekommt jemand beispielsweise Grundsicherung oder Bürgergeld, darf das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet werden.

Viele benötigen dieses Pflegegeld als finanzielle Unterstützung, denn nicht alle Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen. Dann nutzen die Empfänger dies, um diese Zusatzkosten zu decken. Doch es gibt eine weitere Leistung, die die Menschen einfach nicht abholen.

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Empfänger holen Zuschuss nicht ab: Fast 1.600 Euro entgehen den Betroffenen

Die wenigsten wissen jedoch, dass ihnen pro Monat zusätzlich zum Pflegegeld ein Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zusteht. Das macht im Jahr 1.572 Euro aus. Im Gegensatz zum Pflegegeld müssen die Betroffenen beim Entlastungsbetrag jedoch nachweisen, wofür sie das Geld verwendet haben. Und genau hierin liegt wohl der Grund, wieso über 60 Prozent der Menschen diesen Betrag nicht abrufen.

Hinzu kommt, dass man die Leistungen, die über den Entlastungsbetrag erstattet werden, zunächst bezahlen muss. Die entstandenen Kosten bekommt man dann bis zu diesem Betrag erstattet. Zudem darf er nur für von Krankenkassen anerkannte ambulante Pflegedienste, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen ausgegeben werden. Dies stellt eine weitere große Hürde dar, weshalb wohl viele lieber auf das Geld verzichten. Zudem kosten diese Dienste viel Geld, sodass der Entlastungsbetrag schnell aufgebraucht ist.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesministerium für Gesundheit, Studie)