Fast 13.000 Euro: Tausenden Bürgern droht hohe Nachzahlung

Frauenhände halten mehrere Geldscheine mit unterschiedlichem Wert und ein Portemonnaie, aus dem das Geld herausgeholt wird, in den Händen. Zu sehen sind 20-Euro-Scheine, ein 10-Euro-Schein und ein 5-Euro-Schein.
Symbolbild © istockphoto/MarianVejcik

In den letzten Jahren wurde das Geld bei immer mehr Menschen in Deutschland knapp. Nun droht tausenden Bürgern sogar die nächste Katastrophe und eine hohe Nachzahlung von bis zu 13.000 Euro.

Eine Nachzahlung ist immer ärgerlich, doch leider kommen nun tausende Bürger in Deutschland nicht drumherum und müssen genau auf eine wichtige Regelung achten. Besonders wichtig sind dabei die Änderungen, die bei einem speziellen Fall greifen.

Neue Berechnungen, unerwartete Folgen – was tausende Bürger jetzt wissen müssen

Die Witwenrente ist für viele eine wichtige finanzielle Stütze. Doch eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts sorgt jetzt für Unruhe. Die neuen Regeln haben es in sich und könnten für zahlreiche Betroffene teuer werden. Wer nach dem Tod des Ehepartners eine Witwenrente bezieht, musste bisher bestimmte Einkommensregelungen beachten. Doch eine scheinbar feste Regelung wurde nun grundlegend verändert. Das Bundessozialgericht entschied im Februar 2024, dass steuerliche Verlustvorträge nicht mehr zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens herangezogen werden dürfen.

Diese Entscheidung betrifft vor allem selbstständig tätige Hinterbliebene, die in der Vergangenheit finanzielle Verluste mit künftigen Einkünften verrechnet haben. Eine Schaustellerin musste bereits die Konsequenzen spüren: Sie erhielt eine Rückzahlungsforderung von 12.600 Euro, da ihre tatsächlichen Einnahmen anders berechnet wurden, als sie angenommen hatte. Solche Forderungen könnten jetzt viele weitere Rentner treffen.

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Was durch neue Berechnung auf Betroffene zukommt

Mit der neuen Berechnungsmethode orientiert sich die Rentenversicherung ausschließlich am aktuellen Einkommen. Frühere Verluste, die zuvor steuerlich anerkannt waren, haben keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Witwenrente. Für viele kann das bedeuten, dass sie plötzlich als “besserverdienend” gelten und man ihre Rentenzahlungen neu berechnet – oft leider mit negativen Konsequenzen. Besonders betroffen sind Selbstständige mit schwankenden Einkünften, Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihre Verluste in den vergangenen Jahren steuerlich geltend gemacht haben. Da das Urteil rückwirkend gilt, müssen zahlreiche Betroffene nun mit unerwarteten Nachforderungen rechnen.

Experten raten dringend dazu, die eigene finanzielle Situation genau zu überprüfen und frühzeitig zu handeln. Eine Beratung bei der Rentenversicherung oder einem Steuerexperten kann helfen, Risiken besser einzuschätzen. Zudem sollten sich Hinterbliebene bewusst machen, dass nicht nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sondern auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge auf die Witwenrente angerechnet werden können. Wer gut informiert ist, kann finanzielle Überraschungen vermeiden und rechtzeitig gegensteuern.