
Auch zum Start ins neue Jahr 2026 geht es vielen Betrieben in Deutschland nicht blendend. Ein Kult-Hersteller und regionale Kraft ist in die Insolvenz gerutscht, sodass nun viele Mitarbeiter von einer Kündigung bedroht sind.
Für Pleite- und Kündigungswellen sowie Betriebsschließungen kann es viele Gründe geben. Ein Kult-Hersteller in Deutschland, der nun in die Insolvenz geht, sorgt mit diesem Schritt auch für Unruhe in der Belegschaft und die betroffenen fast 140 Mitarbeiter blicken gebannt auf die weitere Entwicklung.
Wenn ein Industrieunternehmen ins Wanken gerät und Viele mit sich reißt
Seit mehr als einem Jahrhundert prägte der Standort in Rodenberg das wirtschaftliche Bild der Region. Viele Beschäftigte sind dort verwurzelt, manche haben über Jahrzehnte am gleichen Band gearbeitet. In solchen Unternehmen sind Arbeitsplätze und familiäre Lebensplanungen eng miteinander verknüpft. Nach einem Betriebsübergang im Herbst 2025 hofften viele, dass frischer Wind und neue Strukturen den Standort von Gissler & Pass stabilisieren würden. Anfangs änderte sich im Arbeitsalltag wenig, Aufträge wurden abgearbeitet und die Produktion lief weiter.
Analysten führen das auf verstärkten Wettbewerbsdruck, Fachkräftemangel und steigende Kosten zurück. Parallel haben auch andere Branchen – etwa der Einzelhandel – in jüngster Zeit Insolvenzen angemeldet, die Arbeitsplätze bedrohen. Für Betroffene gilt: Wer von einer solchen Entwicklung betroffen ist, sollte sich frühzeitig über Rechte und finanzielle Unterstützung informieren. Bei Insolvenzen zahlt die Bundesagentur für Arbeit etwa Insolvenzgeld für ausstehende Löhne der letzten drei Monate, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.
Insolvenz in Rodenberg – was nun Beschäftigten droht
Wenige Monate nach dem Eigentümerwechsel beantragte die neue GmbH Insolvenz in Eigenverwaltung. Für die rund 138 Mitarbeiter des Verpackungsunternehmens bedeutet dieser Schritt, dass sie kurzfristig Insolvenzgeld beantragen müssen. Der plötzliche Antrag führte in der Belegschaft zu großer Verunsicherung. Vor allem, da eigentlich eine gute Auftragslage herrschte. Besonders heftig wird die Situation diskutiert, weil Betriebsrat und Gewerkschaft einen möglichen juristischen Kniff sehen. In Deutschland erlaubt die Insolvenzordnung in Verbindung mit den Mitbestimmungsregeln unter bestimmten Bedingungen eine Begrenzung von Sozialplänen und Abfindungen.
Die gesetzlichen Regeln sehen dabei vor, dass ein Sozialplan im Insolvenzfall zwar möglich ist, aber oft nur begrenzte Leistungen gewährt, etwa maximal das Zweieinhalbfache eines Monatsverdienstes je betroffenem Mitarbeiter und nur bis zu einem Drittel der verfügbaren Insolvenzmasse. Der Betriebsrat befürchtet, nun, dass bis zu 30 bis 50 Prozent der Belegschaft von Kündigungen betroffen sein könnten.
(Quellen: Gissler & Pass, Rodenberg; Gewerkschaft ver.di)














