Fast 1500 Euro: Konfetti-Verbote drohen dieses Jahr zum Karneval

Viele Menschen in Kostümen feiern ausgelassen den Kölner Karneval und werfen Konfetti in die Luft. Im Hintergrund ist eine Bühne mit zahlreichen Luftballons zu sehen, auf der sich ebenfalls Menschen befinden.
Symbolbild © imago/STEINSIEK.CH

Bald ist es wieder so weit: Im Februar beginnt die Karnevalszeit. Beim berühmten Fasching im Ruhrgebiet könnte es ab diesem Jahr allerdings neue Regeln geben. Unter anderem drohen Konfetti-Verbote, die bei Nichteinhaltung teuer werden können.

Konfetti gehört für viele zu großen Feierlichkeiten wie Silvester oder Karneval. Im Ruhrgebiet hat das Oberlandesgericht nun ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für die feierwütigen Jecken nach sich ziehen könnte.

Fast 1.500 Euro Strafe für Konfettiwerfer

Jedes Jahr ziehen zum Karneval zahlreiche, bunt geschmückte Wägen durch die Karnevalshochburgen. Dabei ist es Tradition, Konfetti und Kamelle vom Wagen in die Menschenmengen zu werfen. Ungünstig ist es aber, wenn die farbenfrohen Papierschnipsel ausgerechnet ein Privatgrundstück von jemandem treffen, der gut darauf verzichten kann. So geschehen im vergangenen Jahr in der Nähe von Aachen. Der betroffene Anwohner verklagte daraufhin den Betreiber des Karnevalswagens auf Schadenersatz. Während des Umzugs sei dessen gepflegtes Grundstück regelrecht mit Konfetti überschwemmt worden.

65 Stunden lang sei der Betroffene schließlich mit der Säuberung seiner Außenanlage beschäftigt gewesen, wobei das bunte Papier auch Verfärbungen hinterlassen haben soll. Das Landgericht entschied zugunsten des Geschädigten und veranschlagte 450 Euro, also 15 Euro für 30 Arbeitsstunden für den Reinigungsaufwand. Das Oberlandesgericht korrigierte den Betrag schließlich, da es besagte 65 Stunden für realistisch hielt – im Gegensatz zu dem Stundensatz, den der Kläger forderte. Statt der verlangten 37 Euro sprach das Gericht dem Mann 22 Euro pro Arbeitsstunde zu. Damit erhält er immerhin 1.430 Euro Schadensersatz von dem Karnevalswagenbetreiber.

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2026 drohen Konfetti-Verbote an Karneval

Der Organisator und Veranstalter des Karnevalsumzugs kam unterdessen glimpflich davon. Dieser habe den Teilnehmern schriftlich ein Konfetti-Verbot erteilt und zudem Sicherheitspersonal aufgestellt, das den kilometerlangen Umzug überwachen sollte. Das Urteil fiel bereits im November 2025 und ist rechtskräftig. Warum dies erst jetzt bekannt wurde, darüber lässt sich vorerst nur spekulieren. Womöglich soll dieser Fall ein Zeichen setzen und als Warnung dienen. Karneval und feiern schön und gut. Wenn dadurch jedoch Schäden für Unbeteiligte entstehen, könnte dem ein Riegel vorgeschoben werden. Für Umweltsünder drohen in Köln und Umgebung derzeit bis zu 500 Euro Strafe. Und ein bisschen gegenseitige Rücksichtnahme hat schließlich auch noch nie geschadet.

(Quellen: Bußgeldkatalog Köln, Gerichtshof)