Fast 3.000 Euro: Millionen Hundehalter bekommen Geld geschenkt

Ein kleiner Hund, ein Yorshire Terrier, leckt sich gerade mit der Zunge das Maul und schaut auf die Hände des Besitzers. Die Person hält in beiden Händen verschiedene Geldscheine dem Hund vor die Schnauze.
Symbolbild © imago/Dreamstime

Millionen Hundehalter können sich freuen, denn sie bekommen Geld geschenkt. Im Jahr kann dies eine Summe von fast 3.000 Euro ausmachen. Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein.

In Deutschland zählt der Hund zu den beliebtesten Haustieren. Viele Menschen haben einen und wollen ihn nicht mehr missen. Jetzt können sich Millionen Hundehalter freuen, denn sie bekommen Geld. Bis zu 3.000 Euro kann dies im Jahr ausmachen. Doch dafür muss man bestimmte Bedingungen erfüllen.

Haustiere verursachen eine Menge Kosten

Wer ein Haustier besitzt, weiß, dass dies mit einer Menge Kosten verbunden ist. Dabei ist es längst nicht mit den Kosten für Futter getan. Das Tier benötigt auch noch einiges an Ausstattung und auch die Kosten für den Tierarzt sind nicht zu unterschätzen. Hinzu kommt jedoch eine Ausgabe, die viele erst einmal nicht auf dem Schirm haben: die Hundesteuer. Oft genug kommt es vor, dass Tiere nicht angemeldet werden und dementsprechend auch keine Marke besitzen. Wer erwischt wird, muss sich auf eine empfindliche Strafe einstellen. Denn je nach Wohnort können für einen Hund bis zu 200 Euro Steuern im Jahr anfallen. Nur die wenigsten Gemeinden nehmen keine Hundesteuer.

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Millionen Hundehalter sind betroffen

Umso schöner ist es zu wissen, dass man mit den Kosten nicht komplett alleine ist. Denn die Kosten für den Hund lassen sich unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzen. Dies betrifft die Ausgaben für Futter, Spielzeug, die Leine, Medikamente und Arztkosten. Addiert man alles, kommt da einiges zusammen. Die Bedingung ist jedoch, dass der Hund beruflich eingesetzt wird. Dies gilt beispielsweise für einen Polizeihund oder einen Therapiehund, den man zum Beispiel im Rahmen seiner beruflichen Praxis einsetzt.

Das bedeutet im Klartext: Wer seinen Hund nur privat hält, bleibt leider auf den Ausgaben sitzen. Dies gilt auch für den Blindenhund oder Begleithund für Menschen mit einer Behinderung. Denn im letzten Fall sind die Kosten über den Behindertenpauschbetrag abgedeckt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Blindenhund. Wer jedoch für die Frisur seines Hundes einen Hundefriseur in die eigenen vier Wände bestellt oder jemanden engagiert, um mit dem Hund Gassi zu gehen, kann diese beiden Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Steuerlich absetzbar ist auch die Hundehaftpflichtversicherung. Für Arbeitnehmer beträgt der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen 1.900 Euro, für Beamte 2.800 Euro.