Fast 300 Euro Umweltstrafe: Rentner spuckt auf die Wiese

Auf einer Sitzbank in einem Park sitzen vier ältere Menschen nebeneinander und schauen sich die Bäume an. Die Sonne scheint durch das grüne Laub.
Symbolbild © imago/NurPhoto

Ein Rentner spuckt und zahlt eine Umweltstrafe. Was nach einem Scherz klingt, ist so tatsächlich passiert. Dabei begann alles scheinbar harmlos, bis der Betroffene sich plötzlich rechtfertigen musste und zur Kasse gebeten wurde. 

Ob beim Spaziergang oder auf dem Weg zur Arbeit ‒ das könnte fast jedem passieren. Eine überraschende Strafe fürs Spucken sorgt für hitzige Debatten und reichlich Empörung.

Happige Umweltstrafe: Rentner spuckt und muss zahlen 

Es sind manchmal harmlos erscheinende Aktionen mit harten Folgen, die in den sozialen Netzwerken schnell eine Welle der Empörung auslösen. So auch dieser Fall: Der 86-jährige Roy Mars dachte sich offenbar nichts dabei, als er in England ein angewehtes Blatt wenig überraschend wieder loswerden wollte und es ausspuckte. Dabei stand er jedoch unter Beobachtung. Zwei Beamte hatten den Vorfall mitbekommen ‒ und gingen verhältnismäßig hart ins Gericht mit ihm.

Kaum zu glauben ‒ viele sind verärgert

Für das „Vergehen“ wurde ihm eine Geldstrafe in Höhe von fast 300 Euro aufgebrummt. Ob die Umweltstrafe für den Rentner gerechtfertigt ist, zweifeln viele Bürger an. „Das ist doch ganz bestimmt ein Scherz“, schreibt ein Instagram-Nutzer empört unter die Meldung. Und dabei bleibt es nicht. „Lasst ihn in Ruhe“, fordern viele andere auf, die die Geldstrafe und die Reaktion der Kontrolleure überzogen finden. Nach zahlreichen Diskussionen und viel Kritik, die vor allem die Härte der Strafe betont, musste der Betroffene anschließend einen reduzierten Betrag bezahlen. Das tat er, auch wenn er und seine Familie nicht einverstanden waren. Rund 170 Euro wurden letztendlich fällig.

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Würde es zu einem ähnlichen Vorfall in Deutschland kommen, könnten etwa kommunale Verordnungen zur Sauberkeit öffentlicher Räume greifen. Wer beispielsweise achtlos ein Kaugummi ausspuckt oder etwa eine Zigarette auf den Boden wirft, muss mit Bußgeldern wegen Verunreinigung rechnen. Außerdem kann auch das Spucken an sich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, weil es die öffentliche Ordnung stört. Für sogenannte Reflexhandlungen ‒ etwa ein Reizhusten samt Ausspucken eines Fremdkörpers ‒ muss man hierzulande aber nicht mit einer Strafe rechnen. Denn solche Handlungen geschehen unbeabsichtigt.

(Quellen: BBC, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)