Viele anspruchsberechtigte Bürger dürfen sich über diesen Entlastungs-Zuschuss freuen. Fast 4.000 Euro haben sie dann im Jahr mehr zur Verfügung, was einen entscheidenden Unterschied für diese Gruppe machen kann.
Fast 4.000 Euro mehr bekommen Millionen Bürger hierzulande, sobald dieser Entlastungs-Zuschuss greift. Sie haben das Geld dringend nötig und können so komplett anders planen.
Wer betroffen ist, kennt es –”Körperlich und finanziell herausfordernd”
5,7 Millionen Pflegebedürftige gab es im Dezember 2024 in Deutschland. Experten schätzen, dass es in diesem Jahr zwischen 5,2 und 5,4 Millionen Menschen sein werden, die auf eine ständige Pflege angewiesen sind. Mit 84 Prozent wird eine bedeutende Mehrheit von ihnen zu Hause gepflegt. Über die Hälfte der Angehörigen stemmen die Pflege ihrer Angehörigen allein. Dies fordert nicht nur enorme körperliche und psychische Kraft, sondern bedeutet auch finanziell eine enorme Belastung. Und das, obwohl es – je nach Pflegestufe – einen entsprechenden Betrag an Pflegegeld gibt. Doch auch die Pflegeperson kann einmal durch Krankheit oder Urlaub ausfallen. Dann ist es wichtig, dass jemand die Pflege in der Zeit übernimmt. Oder in solchen Fällen, in denen jemand aus dem Krankenhaus kommt und kurzfristig intensive Pflege benötigt.
Neuer Entlastungs-Zuschuss löst alte Regeln ab
Bislang gibt es die sogenannte Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Erstere kann bis zu acht Wochen lang in Anspruch genommen werden. Finanziell bedeutet dies einen Betrag von maximal 1.854 Euro. Die Verhinderungspflege, die in Kraft tritt, wenn die bislang pflegende Person in den Urlaub geht oder krank wird, kann bislang für sechs Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden. Hier steht ein Betrag von 1.685 Euro zur Verfügung. Bislang konnte man den Betrag für die Kurzzeitpflege ansparen und mit zur Verhinderungspflege schieben.
Doch ab dem 1. Juli soll sich einiges ändern. Die beiden Beträge werden dann komplett zum neuen Entlastungsbudget zusammengefasst. Dann stehen den Betroffenen 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Bislang musste man den Pflegebedürftigen wenigstens sechs Monate gepflegt haben, um einen der beiden Beträge in Anspruch nehmen zu können. Dies entfällt ab Anfang Juli. Auch verlängert sich der Zeitraum der Verhinderungspflege von bislang sechs auf acht Wochen.