Wer dieser Tätigkeit nachgeht, darf fast 900 Euro ohne Abzüge einnehmen. Dabei handelt es sich um eine besondere Art der Steuervergünstigung, die Anspruchsberechtigten womöglich entgeht. Nicht jeder weiß Bescheid.
Ein hoher Freibetrag, der Millionen Menschen in Deutschland zusteht, erhöht die Gesamtsumme auf dem Konto. Allerdings ist er nicht jedem bekannt. Um von der Regelung zu profitieren, müssen Bürger lediglich einige Voraussetzungen erfüllen.
Fast 900 Euro steuerfrei erhalten ‒ für bestimmte Bürger möglich
Ob Jugendarbeit, ein Engagement in der Suppenküche oder die Begleitung von Senioren ‒ in Deutschland gibt es viele Möglichkeiten, um freiwillig zu helfen und etwas Gutes zu tun. Mehrere Millionen Bürger engagieren sich ehrenamtlich. Dabei steht nicht das finanzielle Interesse, sondern oft das soziale Miteinander und das Wohl der Allgemeinheit im Vordergrund. Um Wertschätzung zu zeigen, dürfen Vereine und Organisationen ehrenamtlich engagierten Personen eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen.
Allerdings wissen nicht alle Bürger, dass sie Anspruch auf eine besondere Vergünstigung beim Finanzamt haben. Sie dürfen bis zu 840 Euro steuerfrei einnehmen, wenn sie das Ehrenamt in der Steuererklärung angeben. Die Ehrenamtspauschale lässt sich zudem problemlos mit einer weiteren Steuervergünstigung anwenden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Übungsleiterpauschale. Wer sich nebenberuflich auch als Übungsleiter in einem Verein engagiert, kann jedes Jahr bis zu 3.000 Euro steuerfrei erhalten. Beide Pauschalen sollten demnach berücksichtigt werden, sofern es sich um zwei unterschiedliche Tätigkeiten handelt.
Das sind die Bedingungen, um fast 900 Euro ohne Abzüge zu erhalten
Bis Ende 2020 belief sich der Freibetrag für ein Ehrenamt auf 720 Euro, bevor er sich auf 840 Euro erhöht hat. Die Übungsleiterpauschale wurde um insgesamt 600 Euro angehoben. Eine wichtige Voraussetzung für die Ehrenamtspauschale ist, dass Ehrenamtliche ihrer Tätigkeit höchstens 14 Stunden pro Woche und somit nebenberuflich nachgehen. Zudem sollte das Engagement in Organisationen und Vereinen stattfinden, die keine kommerziellen Ziele verfolgen. Das Finanzamt gewährt den Freibetrag, sofern es sich um mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Arbeit handelt. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine professionelle Steuerberatung.