Fehlkauf – was nun? Ihre Rechte + Pflichten beim Umtausch

Symbolbild

Fast jeder hatte in seinem Leben bereits mit dem Umtauschrecht zutun. Irrelevant, ob der Pullover anders aussieht, als man sich ihn erhofft hat oder der Bikini nicht passt, es gibt immer wieder die unterschiedlichsten Möglichkeiten, wieso man etwas zurückgeben möchte. In diesem Beitrag erhalten Sie nützliche Informationen rund um das Thema „Fehlkauf“. Ihnen werden Ihre Pflichten und Rechte näher erläutert, sodass Sie in Zukunft keine Probleme mehr haben werden, wenn ein Fall eintritt, wo Sie etwas umtauschen möchten.

Ist eine Rückgabe der Ware möglich, wenn man keinen Kassenbon hat?

Normalerweise benötigen Sie keinen Kassenbon, wenn Sie einen Artikel zurückgeben oder umtauschen möchten. Allerdings kann immer wieder der Fall eintreten, in dem der Verkäufer Ihnen die Reklamation verweigert. In so einem Fall müssten Sie sich rechtlich gegen den Verkäufer wenden und bräuchten den Kassenbon dazu. Dies resultiert daraus, da Sie vor dem Gericht nachweisen können müssen, dass Sie die Ware überhaupt bei diesem Verkäufer, gegen den Sie klagen, erworben haben.

Falls der Kassenbon überhaupt nicht mehr auffindbar ist, kann in so einem Fall auch ein Zeuge behilflich sein. Gegebenenfalls kann auch ein Kontoauszug benutzt werden, wenn mit EC-Karte bezahlt wurde. Grundsätzlich ist es aber so, dass Kassenbelege, welche von größeren Anschaffungen stammen, mindestens für zwei Jahre aufgehoben werden sollten.

Ist der Verkäufer dazu verpflichtet, meine Ware umzutauschen, wenn sie mir nicht gefällt?

Der Verkäufer ist rechtlich nicht dazu verpflichtet seine Ware zurückzunehmen, nur weil sie Ihnen nicht mehr gefällt. Dennoch machen es viele Geschäfte aus Kulanz. Sie können vom Kassenbon entnehmen, welche Umtauschfrist Sie kulanterweise in Anspruch nehmen können und welche einzelnen Artikel eventuell von dieser Regelung ausgenommen sind. Des Weiteren können Sie von dem Kassenbon entnehmen, ob Sie für Ihre zurückgegebene Ware einen Gutschein oder Bargeld erhalten.

Allerdings greift dieses Umtauschrecht nicht bei einem Online-Kauf, denn hier darf die gekaufte Ware auch zurückgegeben werden, wenn Sie Ihnen nur nicht mehr gefällt. Allerdings stellen hierbei all jene Produkte eine Ausnahme dar, welche aus der Versiegelung genommen worden sind, also DVDs und CDs. Ebenso können Theater- und Konzertkarten sowie speziell angefertigte Ware nicht zurückgegeben werden. Treten Sie auf jeden Fall selbstbewusst auf und machen Sie dem Verkäufer höflich klar, dass Sie über Ihre Rechte Bescheid wissen.

Ist der Verkäufer dazu verpflichtet, defekte Ware zurückzunehmen?

Wenn Sie nach dem Kauf entdecken, dass Ihre erworbene Ware einen Mangel aufweist, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Ware zu ersetzen oder zu reparieren. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Mangel sich nicht beim Kauf oder unmittelbar danach zeigt. Hersteller und Händler sind ab Kaufdatum zwei Jahre an diese Gewährleistungspflicht gebunden. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Käufer noch nicht einmal nachweisen, dass der Mangel selbst entstanden ist.

Sie können sogar von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn Ihnen der Verkäufer keinen passenden Ersatz liefert und die Reparatur zweimal fehlgeschlagen ist. Allerdings haben Sie kein gesetzliches Recht auf eine Nachbesserung mehr, wenn sich die Mängel erst nach diesen zwei Jahren zeigen. Dennoch sollten Sie unbedingt auch nach diesen zwei Jahren Ihr Glück versuchen, da sich manche Vertragspartner sehr kulant zeigen.

Wer muss die Kosten des Retourpakets übernehmen, wenn eine Ware im Online-Handel zurückgeschickt wird?

Wenn Sie Ihre Ware per Telefon oder per Internet erworben haben, haben Sie ein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, Sie können innerhalb von zwei Wochen Ihre Ware an den Anbieter zurücksenden und müssen hierfür keine Gründe nennen. Es muss allerdings zutreffen, dass Sie die Ware noch nicht geöffnet haben. Seit Kurzem besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter die Kosten des Rückportos an den Kunden weitergibt.

Hierfür muss lediglich der Kunde auf der Website darüber informiert werden, bevor er die Ware einkauft. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich über die Versandkostenregeln des Händlers bewusst werden, bevor Sie bei ihm online einkaufen. Die Widerrufserklärung muss nicht begründet werden. Ebenso ist die Stellung eines Widerrufs bereits möglich, wenn das Paket noch nicht einmal angekommen ist. Bei den meisten Paketen wird sogar ein Rücksendeformular mitgeschickt, welches ganz einfach für den Widerruf benutzt werden kann.

Welche Gültigkeitsdauer hat ein Gutschein?

Gutscheine unterliegen eigenen und unterschiedlichen Kaufbedingungen, da es sich bei ihnen um keine klassische Ware handelt. Aufgrund dessen muss beim Einlösen eines Gutscheins zuerst überprüft werden, wie lange der Gutschein gültig ist, damit dieser nicht den Wert verliert. Sollte es sich bei Ihrem Gutschein um einen abgelaufenen Gutschein handeln, sollten Sie den Verkäufer dennoch fragen, ob Sie noch etwas für diesen Gutschein bekommen könnten.

Dies resultiert daraus, da Gutscheine, welche ein Verfallsdatum aufweisen, grundsätzlich anfechtbar sind. Im Grunde genommen darf ein Verkäufer die Gültigkeitsdauer seines Gutscheins zwar selbst anpassen, dennoch könnten Sie damit durchkommen, wenn Sie die Gültigkeit anfechten. Dies resultiert daraus, da viele Gerichte es für unangemessen halten, wenn der Gutschein kürzer als drei Jahre gültig ist. Das ergibt sich daraus, da die Gültigkeitsdauer somit kürzer wäre als die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Verkäufer muss den Gutschein nicht in Geld umtauschen.

Ist es erlaubt, reduzierte Ware umzutauschen?

Wenn Ihnen unmittelbar nach dem Kauf ein Defekt der Ware auffällt, haben Sie selbstverständlich das Recht eine Neuware oder Reparatur der alten Ware einzufordern. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Verkäufer vorher nicht ausdrücklich auf die möglichen Mängel aufmerksam gemacht hat. Wenn Sie eine fehlerfreie Ware reduziert erworben haben, kann der Verkäufer entscheiden, ob er Ihnen den Artikel umtauscht oder nicht.

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Ist es dem Verkäufer erlaubt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, bevor er die Ware umtauscht?

Der Preis muss von dem Verkäufer dann komplett erstattet werden, wenn Sie die Ware lediglich ausprobiert haben und sie dann kaputt gegangen ist. Anders verhält es sich, wenn Sie die Ware öfters in Gebrauch gehabt haben, denn dann ist der Verkäufer berechtigt, eine Nutzungsbeschädigung von der zu erstattenden Summe abzuziehen. Allerdings ist es in so einem Fall vonnöten, dass Sie vorab von dem Verkäufer darüber informiert werden.

Wie läuft ein normaler Umtausch ab?

Sie müssen die Ware zuerst zum Händler zurückbringen. Dies sollte per Möglichkeit originalverpackt und mit Rechnungsbeleg geschehen. In diesem Zusammenhang ist es auch sehr wichtig, dass Sie darauf achten, ob Ihre Ware an bestimmte Umtauschfristen gebunden ist. Dies muss wenn dann direkt auf der Rechnung vermerkt sein. Im Normalfall, falls nichts vermerkt ist, beträgt der Umtauschzeitraum ungefähr zwei Wochen. Es ist natürlich selbstverständlich, dass keine Gebrauchsspuren auf der Ware sein dürfen, wenn Sie diese umtauschen möchten. Um das Ganze noch optimaler und schneller gestalten zu können, empfiehlt es sich, bereits beim Kauf der Ware nachzufragen, ob Sie diese zurückgeben können, wenn Sie Ihnen nicht mehr gefällt. Eventuell können Sie sich dies sogar auf dem Bon vermerken lassen.

Checkliste: Umtausch

  • Am besten Originalverpackung
  • Rechnung und / oder Kassenbon sollten vorhanden sein
  • Halten Sie die Fristen für den Umtausch ein
  • Produkt sollte keine Gebrauchsspuren / Mängel haben
  • Fragen Sie vor dem Kauf, ob der Umtausch problemlos möglich ist.

Wie kann es überhaupt zu Fehlkäufen kommen?

Durch äußere Einflüsse und die eigenen Vorlieben entsteht oftmals ein Bild, welches man nacheifern möchte. Jeder betrachtet sich selbst als einen ganz bestimmten Fashiontyp. Wenn Sie nun sehen, dass Personen des öffentlichen Lebens Schuhe tragen, welche Ihnen auch gefallen würden, geben Sie oftmals eine große Menge an Geld für diese Produkte aus.

Im Nachhinein kann sich jedoch herausstellen, dass Sie ein völlig anderer Modetyp sind als die Person, bei der Sie die Schuhe gesehen haben. Dies führt nach sich, dass Sie sich beim Tragen der Schuhe sehr unwohl fühlen und sie aufgrund dessen nach dem ersten Tragen sofort im Schrank verstauen und fast nicht mehr anziehen werden, obwohl Sie sehr viel Geld dafür ausgegeben haben.

Wie können Fehlkäufe vermieden werden?

Die folgenden Tipps werden Ihnen dabei behilflich sein, in Zukunft nicht mehr ganz so oft daneben zu greifen. So können Sie sehr viel Geld sparen und sich modisch so kleiden, wie es Ihnen gefällt.

  1. Trends: Wie bereits erwähnt, sind die äußeren Einflüsse sehr stark für Fehlkäufe verantwortlich. Die verschiedensten Trends, welchen Sie nacheifern wollen, können sich zu einem späteren Zeitpunkt zu etwas entpuppen, was Ihnen nicht gefällt. Aufgrund dessen sollten Sie unbedingt daran denken, dass es sich auf keinen Fall lohnt, jedem Trend sofort nachzueifern. Selbst wenn Nudetöne und Lederleggings bei vielen Menschen sehr gut aussehen, müssen sie sich deshalb nicht gleich für Sie persönlich eignen.
  2. Käufe im Urlaub: Produkte, welche Sie im Urlaub erwerben, entpuppen sich zu einem späteren Zeitpunkt ebenso sehr oft als Fehlkauf. Dies resultiert daraus, da im Urlaub oftmals etwas erworben wird, was sehr bunt, niedlich oder günstig ist und im Urlaubsort mehr als angesagt. Allerdings müssen Sie immer bedenken, dass Sie das Produkt zu einem späteren Zeitpunkt auch zu Hause tragen möchten, weshalb es unabdingbar ist, darüber nachzudenken, ob die Ware auch in der Heimat angesagt wirkt oder eher albern und deplatziert.
  3. Falsche Kleindergröße: Ein weiterer Grund für einen Fehlkauf könnte die falsche Größe sein. Oftmals treten hier Aussagen wie, dass man noch weiter abnimmt oder die richtige Größe nicht mehr vorhanden ist, in den Vordergrund. Allerdings liegt das Problem darin, dass Sie das Produkt in beiden Fälle niemals tragen werden. Es ist zu empfehlen, nur passende Kleidung zu kaufen. Wenn Sie noch weiter abnehmen wollen, sollten Sie das Kleidungsstück erst erwerben, wenn Sie Ihr Ziel erreicht haben. Dies resultiert daraus, da Mode oftmals saisonal ist und es zu diesem Zeitpunkt, an diesem Sie das Produkt tatsächlich tragen können, bereits neue und schönere Exemplare geben könnte.
  4. Qualität: Achten Sie auch unbedingt darauf, dass die Ware nicht nur positiv aussieht, sondern sich auch so anfühlt. Es bringt Ihnen relativ wenig, wenn das Produkt äußerlich zwar genau so ist, wie Sie es sich vorstellen, aber Sie beim Tragen der Ware ein unbewegliches und unbequemes Gefühl haben.
  5. Neues ausprobieren: Um generell beim Shoppen nicht allzu viele Fehlkäufe zu erlangen, sollten Sie Ihrem Typ treu bleiben, wenn Sie ihn einmal gefunden haben. Machen Sie sich Gedanken über Ihren persönlichen Look und eifern Sie diesem nach. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig zu analysieren, welcher Stil Ihnen sehr gut passt und welcher überhaupt nicht bei Ihnen ankommt.

Die häufigsten Fehlkäufe in der Deutschen
Bilderrechte: bezahlen.net | „Häufige Fehlkäufe der Deutschen“

Fazit

Zusammenfassend kann somit geschlussfolgert werden, dass es von hoher Bedeutung ist, seinem eigenen Stil treu zu bleiben. Zwar ist der Umtausch von bestimmten Waren gesetzlich geregelt und hin und wieder lässt sich auch kulanterweise etwas machen, aber dennoch ist es sehr anstrengend, wenn Sie immer wieder etwas umtauschen müssen.