
Auch Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen sich alle Jahre wieder über Extra-Geld zur Weihnachtszeit freuen. Wie viel Weihnachtsgeld Beamte tatsächlich erhalten, hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab.
Wie viel Weihnachtsgeld Beamte in Deutschland erhalten, ist im Gesetz festgelegt. Hierbei gibt es jedoch aufgrund verschiedener Faktoren einigen Spielraum, was die Höhe angeht. Wir geben einen Überblick.
Eine besondere Freude zu Weihnachten: Millionen Menschen freuen sich über Extra-Geld
Zwar ist es nicht unbedingt ein Muss, doch viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern inzwischen Weihnachtsgeld. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Extra-Zuwendung, die jedoch nicht explizit als Weihnachtsgeld betitelt wird. Arbeitgeber zahlen entsprechend zur Urlaubs- und zur Weihnachtszeit einen Bonus aus. Meistens handelt es sich dabei um ein dreizehntes Gehalt oder einen Teil davon, der prozentual berechnet wird.
Natürlich erhalten auch Beamte Weihnachtsgeld. Die Höhe ist dabei gesetzlich geregelt und darf die Grenzen weder unter- noch überschreiten. Sicher ist jedoch, dass die Staatsangestellten zur Weihnachtszeit nicht leer ausgehen. Im Gegenteil: Sie können sich teils über dicke Summen freuen.
So viel Weihnachtsgeld erhalten Beamte in Deutschland: Auf diese Faktoren kommt es an
Natürlich bekommen nicht alle Beamte gleich viel Weihnachtsgeld. Die Höhe hängt zum einen davon ab, in welcher Besoldungsgruppe sie sich befinden. Zum anderen zählen auch der Familienstand und die Anzahl der Kinder zu den wichtigen Faktoren. Genauso wie die Frage, ob man gerade zu arbeiten begonnen hat oder schon länger dabei ist. Zu guter Letzt ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, in welchem Bundesland man arbeitet. Denn die Länder verfügen über einen gesonderten Spielraum.
So zahlt Bremen seinen Beamten in den Besoldungsgruppen A5 und A6 je 1.500 Euro, die Gruppen A7 und A8 erhalten 1.200 Euro, die Gruppe A9 900 Euro und in den Gruppen A10 und A11 gibt es 710 Euro. In Niedersachsen dürfen sich die Gruppen A5 bis A8 über 1.200 Euro freuen. Bei den anderen sind es nur 500 Euro. Wer Anwärter ist, bekommt sogar nur 250 Euro. Dafür gibt es für jedes Kind einen Sonderbetrag. So zahlt das Bundesland für das erste und zweite Kind jeweils 250 Euro. Für jedes weitere bekommt man 500 Euro. Das Land Brandenburg regelt die Zahlung noch einmal etwas anders. Hier gibt es statt einer Sonderzahlung eine Aufstockung des Grundgehalts, die 21 Euro beträgt. Wer Anwärter ist, bekommt nur zehn Euro.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, dbb beamtenbund und tarifunion)














