FFP2-Masken: Neue Maskenpflicht und Lockdown in Baden-Württemberg

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Karlsruhe-Insider: Das ändert sich in Baden-Württemberg

Der Lockdown geht in eine weitere Verlängerung bis mindestens 14. Februar.

Die Länder und die Bundesregierung haben sich auf weitreichende Änderungen festgelegt. Dieser Schritt war schon fast absehbar, da die Zahlen leider bislang noch nicht weit genug gesunken sind.

Weiterhin bleiben normale Geschäfte ohne Lebensmittel ebenfalls bis 14. Februar geschlossen. Des Weiteren bleiben die Schulen ebenso lange geschlossen. Dafür gibt es Fernunterricht.

Baden-Württemberg strebt allerdings an, ab dem 1. Februar mindestens die Kitas und die Grundschulen wieder zu öffnen. Die weiterführenden Schulen bleiben allerdings bis zum 15. Februar geschlossen.

Im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel herrscht ab sofort bis auf Weiteres Maskenpflicht, entweder mit FFP2-Masken oder mit den hellblauen sogenannten OP-Masken.

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Der Bestell- und Abholservice bei Gaststätten und Restaurants soll weiterhin Bestand haben.

Wo es in den Firmen und Ämtern möglich ist, die Arbeiten auch im Homeoffice zu erledigen, soll dieses unbedingt durchgesetzt werden. Die Firmen, die bislang noch kein Homeoffice haben, müssen nun belegen, warum in ihrem Unternehmen kein Homeoffice möglich ist.

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Es darf ab sofort nur noch eine Familie plus einer zusätzlichen Person in Kontakt treten.

Für Baden-Württemberg bleibt die Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr am anderen Morgen bestehen.

Sollten sich die Infektionszahlen stark verringern, wären auch in verschiedenen Bereichen Lockerungen möglich.