
Wer Geld auf einem Konto im Ausland liegen hat, sollte den 30. September kennen. Dann tauscht Deutschland wieder automatisch Finanzdaten mit zahlreichen anderen Staaten aus. Dabei geht es nicht nur um Namen und Kontonummern. Auch Kontostände und bestimmte Kapitalerträge können bei den deutschen Steuerbehörden landen.
Ein Konto in der Schweiz, Österreich oder einem anderen Land bleibt vor dem deutschen Fiskus längst nicht mehr verborgen. Grundlage dafür ist der internationale automatische Informationsaustausch über Finanzkonten. Deutschland beteiligt sich bereits seit Jahren daran. Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium erneut eine umfangreiche Liste der Staaten veröffentlicht, mit denen zum 30. September Finanzinformationen ausgetauscht werden.
Verfahren kontrolliert die Bürger – Finanzamt bekommt Kontodaten
Das Verfahren funktioniert in beide Richtungen. Ausländische Behörden übermitteln Informationen über meldepflichtige Konten von Personen, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern. Deutschland schickt im Gegenzug entsprechende Informationen an seine Partnerstaaten. Die Banken und anderen meldepflichtigen Finanzinstitute müssen dafür zunächst feststellen, wo ihre Kunden steuerlich ansässig sind. Bei einem meldepflichtigen Konto können unter anderem Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Geburtsort des Kontoinhabers übermittelt werden. Hinzu kommen die Kontonummer, Angaben zum Finanzinstitut sowie der Kontostand oder Wert des Kontos zum Ende des betreffenden Kalenderjahres.
Das Bundeszentralamt für Steuern sammelt die Informationen und stellt sie für steuerliche Zwecke zur Verfügung. Der Datenaustausch erfolgt nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz jedes Jahr zum 30. September. Für Verbraucher bedeutet das allerdings nicht, dass ein Konto im Ausland verboten wäre oder automatisch Ärger mit dem Finanzamt auslöst. Deutsche dürfen selbstverständlich Konten bei ausländischen Banken besitzen. Entscheidend ist vielmehr, ob steuerpflichtige Einkünfte korrekt in der Steuererklärung angegeben wurden.
Steuerbehörden holen Informationen der Bevölkerung ein
Der automatische Austausch soll verhindern, dass solche Einkünfte vor den Steuerbehörden verborgen bleiben. Das System basiert auf dem internationalen Common Reporting Standard, kurz CRS. Damit soll Steuerhinterziehung über ausländische Finanzkonten enden. Wer seine steuerpflichtigen Einkünfte ordnungsgemäß angegeben hat, muss allein wegen der Datenübermittlung nichts unternehmen.
Das Finanzamt erhält dadurch keinen beliebigen Live-Zugriff auf ein ausländisches Konto. Es handelt sich um einen geregelten Austausch bestimmter Daten für einen festgelegten Meldezeitraum. Für den Austausch am 30. September 2026 geht es um die Finanzkontendaten des Jahres 2025. Die beteiligten Finanzinstitute mussten die entsprechenden Daten bereits bis zum 31. Juli 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
(Quellen: BMF, BZSt)














