
Nicht mehr lange und die Steuerschulden werden deutlich teurer. Eine neue Regelung soll dafür sorgen, dass Steuerschuldner bald erheblich mehr Geld an das Finanzamt abgeben müssen.
Bald werden Steuerschulden deutlich teurer. Schuld daran ist eine Änderung, die im neuen Jahr in Kraft treten soll. Wer dann Steuern nachzahlen muss, muss tiefer in die Tasche greifen.
Abgabe der Steuererklärung: Zu spätes Einreichen hat Folgen
Die Frist, um die Steuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, ist mit dem 31. Juli verstrichen. Wer dies versäumt hat, erhält innerhalb weniger Wochen eine Ermahnung, dass man die Erklärung abgeben muss und was genau verlangt wird. Das Finanzamt erhebt für jeden angefangenen Monat der Überziehung gesetzlich mindestens 25 Euro. Dieser Zuschlag wird automatisch festgesetzt, wenn die Erklärung mehr als 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres eingeht. Das Finanzamt kann schriftlich ein Zwangsgeld (meist zwischen 100 und 500 Euro) androhen und festsetzen, um die Abgabe zu erzwingen.
Gibt der Steuerzahler trotz Mahnungen keine Erklärung ab, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Diese Schätzung fällt fast immer zum Nachteil des Steuerzahlers aus. Die Pflicht zur Abgabe bleibt trotz der Schätzung bestehen. Muss man Steuern nachzahlen, verlangt das Finanzamt Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag. Diese betragen aktuell 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Doch genau das soll sich bald ändern.
Steuerschulden werden deutlich teurer: Wer versäumt, zahlt gleich doppelt
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sieht vor, den Zinssatz von aktuell 1,8 Prozent auf 3,6 Prozent pro Jahr anzuheben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 den damals völlig veralteten Zinssatz von 6,0 Prozent pro Jahr gekippt, weil er in der damaligen Niedrigzinsphase realitätsfern war. Daraufhin wurde der Satz auf 1,8 Prozent gesenkt – allerdings mit der gesetzlichen Auflage, den Wert alle drei Jahre zu überprüfen und an das aktuelle Marktzinsniveau anzupassen. Deshalb kommt nun die Erhöhung.
Wer nach Ablauf der zinsfreien Karenzzeit (in der Regel 15 Monate nach Ende des Steuerjahres) noch Steuern nachzahlen muss, zahlt ab 2027 die doppelten Zinsen an den Staat. Für Selbstständige und Unternehmen mit langen Betriebsprüfungen kann dies spürbar teurer werden. Nachzahlungszinsen kann man zudem nicht steuerlich absetzen. Allerdings hat dies auch eine positive Seite. Wer sehr lange auf seinen Steuerbescheid wartet und Geld zurückbekommt, profitiert ab 2027 im gleichen Maße von den höheren Sätzen. Diese Erstattungszinsen muss man jedoch als Kapitalerträge versteuern.
(Quellen: Bundesfinanzministerium, Bundesregierung)














