Finanzamt kassiert zu viel: Den Fehler machen Millionen Deutsche

Ein 200- und ein 500-Euro-Geldschein werden in die Kamera gehalten. Im Hintergrund befindet sich an einem Gebäude ein weißes Schild mit der Aufschrift "Finanzamt". Die darunter befindliche Schrift ist nicht zu erkennen, da sie verschwommen ist.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Viele Arbeitnehmer verschenken bei ihrer Steuererklärung bares Geld. Der Grund: Sie tragen nur die offensichtlichsten Kosten ein oder verlassen sich auf die Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen. Dabei können zahlreiche Ausgaben die Steuerlast drücken und die Erstattung deutlich erhöhen.

Wer eine Steuererklärung abgibt, sollte deshalb nicht einfach die vorausgefüllten Daten übernehmen und auf „Senden“ klicken. Das Finanzamt berücksichtigt zwar bestimmte Pauschalen automatisch. Viele persönliche Ausgaben kennt die Behörde aber nicht. Genau hier steckt das größte Sparpotenzial. Wer Arbeitsweg, Homeoffice, Arbeitsmittel, Handwerker oder andere absetzbare Kosten vergisst, lässt möglicherweise Geld beim Staat liegen.

Fehler machen Millionen Deutsche – kosten bares Geld beim Finanzamt

Besonders wichtig sind für Arbeitnehmer die Werbungskosten. Automatisch berücksichtigt das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Erst wenn die tatsächlichen beruflichen Ausgaben darüber liegen, bringen zusätzliche Werbungskosten einen weiteren steuerlichen Vorteil. Das kann schneller passieren als gedacht. Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale 38 Cent je Kilometer der einfachen Strecke.

Wer beispielsweise 20 Kilometer von seiner Arbeitsstelle entfernt wohnt und an 220 Tagen ins Büro fährt, kommt allein damit rechnerisch auf 1.672 Euro. Damit liegt der Arbeitsweg bereits über dem Pauschbetrag. Hinzukommen können beruflich angeschaffte Arbeitsmittel wie Computer, Bürostuhl oder Fachliteratur sowie Fortbildungen und beruflich veranlasste Reisekosten. Entscheidend ist immer, dass die jeweilige Ausgabe tatsächlich beruflich veranlasst und steuerlich anerkennungsfähig ist.

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Hohe Rückzahlung vom Finanzamt mit ein paar einfachen Kniffen

Auch Homeoffice kann sich bei der Steuer bemerkbar machen. Für die Tagespauschale können sechs Euro pro Tag angesetzt werden, maximal für 210 Tage im Jahr. Damit sind bis zu 1.260 Euro möglich. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Arbeitnehmer also auch ohne klassisches Arbeitszimmer Kosten für die Arbeit zu Hause geltend machen. Daneben lohnt sich der Blick auf weitere Bereiche der Steuererklärung. Dazu gehören beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Wer einen Handwerker für Arbeiten in der eigenen Wohnung oder am Haus bezahlt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten direkt von seiner Einkommensteuer abziehen.

Der entscheidende Fehler besteht deshalb darin, die Steuererklärung möglichst schnell erledigen zu wollen. Sinnvoller ist es, vor dem Ausfüllen einmal sämtliche Ausgaben des Jahres durchzugehen: Arbeitsweg, Homeoffice-Tage, berufliche Anschaffungen, Fortbildungen, Handwerkerrechnungen, Dienstleistungen im Haushalt, Spenden und weitere möglicherweise absetzbare Kosten. Belege müssen in der Regel nicht ungefragt mitgeschickt werden. Das Finanzamt kann sie allerdings später anfordern. Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten deshalb aufbewahrt werden.

(Quellen: Bundesfinanzministerium, ELSTER, Finanzverwaltung NRW)