Förderstopp eingeleitet: Kein Geld mehr für diese Wärmepumpen

Eine Wärmepumpe im Freien vor einem weißen Gebäude. Im Vordergrund ein grüner Wegweiser mit der weißen Inschrift "Wärmepumpe". Einige grüne Blätter im Vordergrund, die in das Bild hineinragen.
Symbolbild © imago/Christian Ohde

Für die Energiewende sind sie besonders wichtig. Künftig gibt es für diese Wärmepumpen aber kein Geld mehr. Schon ab 2026 gelten verschärfte Vorgaben. Wer sie nicht erfüllt, muss auf eine Förderung verzichten. 

Erst brach der Absatz ein, jetzt steigt die Nachfrage nach Wärmepumpen wieder. Doch es gibt einen Dämpfer: Ab 2026 gelten strengere Fördervoraussetzungen.

Für bestimmte Wärmepumpen gibt es kein Geld mehr

Ihr Verbrauch ist gering, die Effizienz hoch und die Umweltbelastung nur minimal. Manchmal werden sie allerdings als zu laut empfunden. Dennoch stiegen die Verkäufe im ersten Halbjahr 2025. Noch setzen jedoch nicht alle Eigenheimbesitzer auf eine Wärmepumpe. Aus einer Allensbach-Umfrage geht hervor, dass der Anteil in selbstgenutzten Immobilien bei etwa 15 Prozent liegt. In den kommenden Jahren steigt dieser womöglich um bis zu 25 Prozent an. Ein wichtiger Anreiz dafür ist die finanzielle Förderung.

Insgesamt werden derzeit bis zu 70 Prozent der Kosten übernommen. Dahinter steckt die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im neuen Jahr bleibt sie bestehen. Dennoch bringt 2026 eine Neuerung. Bislang galt: Wer eine staatliche Förderung will, muss eine Anlage wählen, die fünf Dezibel unter dem Grenzwert der EU-Verordnung liegt. Die Grenze für den Geräuschpegel wird ab dem kommenden Jahr verschärft.

Lesen Sie auch
Durchgesickert: Merz will mehr Arbeit für alle Deutschen einführen

Nur noch diese Modelle sind ab 2026 förderfähig

Für eine Förderung muss der Wert künftig bei zehn Dezibel unter der EU-Grenze liegen. Wer ab 2026 beispielsweise eine kleinere Pumpe mit sechs Kilowatt Leistung installieren möchte, nutzt dann nur noch Geräte mit maximal 55 Dezibel ‒ statt wie bisher 60 Dezibel. Hintergrund der Neuregelung ist vor allem das Ziel, die Lärmbelastung durch Wärmepumpenanlagen zu reduzieren.

Übrigens gilt: Fühlen sich Nachbarn durch die Geräusche einer Wärmepumpenanlage massiv belästigt, können sie dagegen vorgehen. Zunächst hilft es, das Gespräch zu suchen. So können Betroffene auf das Problem aufmerksam machen und zur Lösung beitragen. Sollte das nicht möglich sein, werden manchmal die örtlichen Behörden eingeschaltet. Sie überprüfen, ob Verstöße beim Lärmpegel vorliegen. In besonders komplizierten Situationen landen die Fälle auch vor Gericht.

(Quellen: regenerative Energien, Förderprogramm, Bundesfinanzministerium, Wärmepumpen)