In Frankreich wird jetzt durchgegriffen. Dort wurde nun verboten, dass bestimmte Produkte als „Steak“ oder „Wurst“ bezeichnet werden dürfen.
Ein Gesetz regelt nun in Frankreich, dass gewisse Produkte nicht mehr als „Steak“ oder „Wurst“ bezeichnet werden dürfen.
Vorbild für andere Länder?
In den letzten Jahren hat sich das Essverhalten verändert. Auch in Deutschland sind Trends zu beobachten. Jetzt legt Frankreich allerdings per Gesetz vor. So könnten aber auch bald in Deutschland neue Regelungen erschaffen werden.
Bei Missverständnissen muss häufig das Gesetz einschreiten. Denn Verbraucher sollten immer klar wissen, was sie kaufen und konsumieren. In Frankreich regelt jetzt das erste Gesetz auch Bezeichnungen dazu.
Steak oder Wurst – das steckt drin
Lange Zeit hat die Fleisch-Lobby in Frankreich mehr Transparenz gefordert. Viele Diskussionen, Petitionen und Kritiken waren laut geworden. Nun endlich ist der erste Schritt in einen neue Richtung gegangen worden.
Vor allem war ein Streit zwischen der Fleisch-Lobby und den Veggie-Produkte-Herstellern entbrannt. Namen, die sonst für Fleischprodukte genutzt werden, haben bei Veggie-Produkten für Verwirrung gesorgt.
Neues Gesetz gibt Namen vor
Schon zum 1. Oktober müssen die Produkte entsprechend umbenannt werden. In Frankreich dürfen dann vegetarische Fleischersatzprodukte nicht mehr so benannt werden, wie es bei Fleischprodukten der Fall ist.
Damit dürfen also die Begriffe, wie beispielsweise „Steak“ oder „Wurst“ nicht mehr für pflanzliche Fleischersatzprodukte genutzt werden. Diese Begriffe sind nur für wirkliche Fleischprodukte zu verwenden. Es ist gut möglich, dass diese Gesetzgebung auch in Deutschland bald Schule machen wird.