Frau versprüht Reizgas: 15 Menschen verletzt, darunter ein Säugling!

Symbolbild

Karlsruhe (ots) – Eine 40-jährige Frau besprühte am Donnerstagabend, gegen 21:15 Uhr, ihren Ex-Freundmit einem frei erhältlichen Tierabwehrspray. Aufgrund der ungünstigen, baubedingten Gegebenheiten verteilte sich das Spray im gesamten Haus, wodurch letztendlich 14 weitere Personen zu Schaden kamen.

Seit geraumer Zeit steht die 40-jährige Beschuldigte mit ihrem 30-jährigen (Ex-) Freund in einer „Streitbeziehung“. Ihren Angaben zu Folge legte sie sich wegen ihm auch ein Reizgasspray zu.

Als sie am Donnerstagabend in die Konrad-Adenauer-Straße nach Hause kam, tauchte plötzlich ihr 30-jähriger (Ex-) Freund auf, der gerichtlich bereits mit einem Annährungsverbot belegt worden ist.

Das Annährungsverbot, wird aber von beiden Parteien offensichtlich eher als Empfehlung gesehen, da das „Pärchen“ seit den letzten eineinhalb Jahren regelmäßig die Polizei als Streitschlichter hinzuzieht. Die verzweifelte Dame attackierte den, im Moment unerwünschten Besucher sofort mit dem Spray. Allerdings nutzte sie das Spray in derartigem Übermaß, dass es sich zunächst im Flur ausbreitete und über den Fahrstuhlschacht auch in die oberen Stockwerke des Mehrfamilienhauses gelangte.

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Dies führte in der Folge dazu, dass 13 weitere Personen im Haus Atemwegreizungen erlitten. Ein drei Wochen alter Säugling wurde vorsorglich in ein Pforzheimer Krankenhaus gebracht. Die Berufsfeuerwehr kam mit vier Fahrzeugen und der Rettungsdienst mit fünf Besatzungen zum Einsatzort um die Bewohner zu versorgen. Die Feuerwehr musste das Gebäude lüften und war bis gegen 23:00 Uhr im Einsatz.

Die Pforzheimer Berufsfeuerwehr wurde am Freitagmorgen in gleicher Sache noch einmal zum betreffenden Mehrfamilienhaus gerufen. Gegen 11:00 Uhr waren routinemäßig zwei Reinigungskräfte ins Haus gekommen, die das Treppenhaus reinigen wollten. Durch die Reinigungsarbeiten wurde erneut das versprühte Reizgas freigesetzt und die Reinigungskräfte erlitten Atemwegsreizungen. Somit stieg die Zahl der durch das Reizgas verletzten Personen auf 15, den geschädigten, beschuldigten (Ex-) Freund eingeschlossen