„Freibetrag“: Nächster Zuschuss für Familien mit Kindern kommt

In zwei aufgehaltenen Händen befindet sich eine Familie, die aus blauem Papier ausgeschnitten wurde. Sie besteht aus einem Mann, einer Frau und zwei Kindern. Im Hintergrund befindet sich ein Holztisch, auf dem viele 50- und 100-Euro-Scheine liegen.
Symbolbild © istockphoto/sal73it

Familien mit Kindern dürfen aufatmen: Eine neue finanzielle Entlastung kommt. Jedoch gibt es auch Kritik und Hürden. Was Eltern jetzt unbedingt wissen müssen und wann der Vorteil greift – alles Wichtige auf einen Blick.

Wer Kinder hat, muss die Ausgaben ganz genau im Blick behalten. Viele sehnen sich nach mehr Unterstützung vom Staat. Nun wartet ein neuer Vorteil.

Neu: Familien mit Kindern profitieren bald von dieser Änderung

Geld für Miete und Stromrechnungen, Kosten für Ausflüge und Schulsachen – die Liste der Ausgaben, die Familien jeden Monat haben, ist lang. Umso mehr freut es sie, wenn der Staat ihnen mit Zuschüssen unter die Arme greift und das Bankkonto spürbar entlastet. Dazu zählt zum Beispiel das Kindergeld, das zuletzt um fünf Euro gestiegen ist und 2026 sogar erneut um vier Euro steigen soll. Die einzige Neuerung ist das allerdings nicht. Mittlerweile ist auch klar, dass Familien von einem weiteren Vorteil profitieren werden.

Welcher Vorteil ab 2026 gilt und wer sich freuen darf

Obwohl es in erster Linie Haushalte mit einem schwachen Einkommen sind, die Hilfe benötigen, dürfen sich nun vor allem Familien mit einem mittleren Einkommen freuen. Sogar solche, die ein hohes Einkommen haben, profitieren von diesem Vorteil. Zudem ist die Änderung ein Bonus für Mütter und Väter, die als alleinerziehend gelten, sofern das Bruttojahreseinkommen bei mindestens 40.000 Euro liegt. Alleinstehende sollten rund 80.000 Euro brutto vorweisen können, um den Steuervorteil zu nutzen.

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Für Paare gelten etwa 160.000 Euro. Der sogenannte Kinderfreibetrag wird 2026 angepasst. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen der Familien. Ab dem 1. Januar liegt die Freibetragsgrenze bei 9.756 Euro pro Kind und erhöht sich somit um insgesamt 156 Euro. Die Anpassung erfolgt, damit Familien angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten das Existenzminimum des Nachwuchses sicherstellen können. Kritik kommt unter anderem von Sozialverbänden, die darauf verweisen, dass vor allem Besserverdiener profitieren. Hinzu kommt der verzögerte Entlastungseffekt. Denn wer den Vorteil für sich nutzen kann, wird diesen erst mit der Abgabe der Steuererklärung geltend machen können. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten stellt die Maßnahme dennoch eine willkommene Entlastung dar.

(Quellen: Eigene Recherche der ka-insider-Redakteure)